Aktuelle Aufrufe

Beginn der Aufrufe: 27.03.2024
Ende der Aufrufe: 24.04.2024
Qualifizierungsfrist: 08.05.2024
Vorhabenauswahltermin: 21.05.2024
Einreichfrist bei der Bewilligungsbehörde: 30.11.2024

Was wird aufgerufen?
Der zweite Aufrufkomplex 2024 beinhaltet die folgenden Handlungsfelder der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 in der Fassung der 1. Änderung vom 20.06.2023:

Aufruf 2024-07

Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit

Regionales Entwicklungsziel: 1.1. (Priorität 1)
Regionale Wertschöpfung steigern, mit den Partnern Fachkräftepotenziale erschließen, überbetriebliche Zusammenarbeit fördern, Gründungen und Nachfolge unterstützen
Maßnahmenschwerpunkt: 1.1a
Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten

Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
• Wertschöpfung in allen Wirtschaftszweigen, Ausbau und Neuknüpfen von Wertschöpfungsketten
• Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke inkl. Außenanlagen
• Unterstützung von überbetrieblichen Fachkräftefindungs- und -bindungsmaßnahmen
• inner- und überbetriebliche Digitalisierungsmaßnahmen
• Erzeugung und Vermarktung neuartiger Produkte
• Ausbau und Flexibilisierung von regionalen Vertriebsstrukturen
• Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
• Investitionen in Maschinen und Anlagen
• bedarfsgerechter innerbetrieblicher Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen
• Maßnahmen zur Verbesserung der infrastrukturellen Anbindung von Unternehmen (z. B. Zuwegungen)

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 400.000,00 €

Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
• Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADERFRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 1. Änderung

Fördervoraussetzungen und -bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen.

Für investive Maßnahmen gelten folgende Voraussetzungen:
• Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023
• Bauliche Maßnahmen an Gebäuden stehen im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung.

Nicht gefördert wird bei investiven Maßnahmen:
• Grunderwerb

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2024-07 – Wirtschaft und Arbeit

Einzureichende Unterlagen:
• Vorhabenblatt
• Anlage Selbsteinschätzung
• Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt
• Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt entsprechend der LEADER Entwicklungsstrategie (LES) Sächsisches Zweistromland-Ostelbien anhand der festgelegten Auswahlkriterien und im Rahmen des für diesen Aufruf bereitgestellten Budgets.

Fristgerecht und vollständig eingereichte Vorhabenunterlagen werden vom regionalen Entscheidungsgremium (rEG) stufenweise nach Kohärenz-, Mehrwert- und Rankingkriterien geprüft. Hier wird begutachtet, ob die Grundvoraussetzungen zur Förderung und zur weiteren Bewertung des Vorhabens gegeben sind. Diese Aufgabe obliegt dem regionalen Entscheidungsgremium. Zum Zeitpunkt der Vorhabenauswahl durch das rEG müssen alle Kohärenzkriterien erfüllt sein.

Die Mehrwertprüfung verankert nicht nur grundlegende Charakteristika des LEADER-Verfahrens, sondern greift eine Reihe von Kriterien auf, die die Resilienz (Unabhängigkeit von externen Faktoren) der Region stärken.

Das Rankingverfahren ermittelt sowohl den Nutzen des Vorhabens als auch seinen Zielführungsgrad. Der Nutzen bemisst sich daran, in welchem Ausmaß die Region profitiert Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden durch das rEG abgelehnt und können bei einem weiteren Aufruf zu dieser Maßnahme erneut eingereicht werden.

Aufruf 2024-08

Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität

Regionales Entwicklungsziel: 2.1 (Priorität 1)
Zukunftsfähige, klimaschonende, generationen- und demografiefeste Nahversorgungs-, Gesundheits-, und Mobilitätsinfrastruktur schaffen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1a
Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1b
Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1c
Verbesserung der Alltagsmobilität
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1d
Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung

Regionales Entwicklungsziel: 2.2 (Priorität 2)
Integration, Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement unterstützen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.2a
Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements

Regionales Entwicklungsziel: 2.3 (Priorität 2)
Kulturelle Vielfalt und Traditionen erhalten und pflegen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.3a
Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität

Beschreibenende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 2.1a: Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes
• Anpassung von Einrichtungen für multifunktionale, dezentrale bzw. mobile Nahversorgung
• Unterstützung digitaler Formate zur Nahversorgung
• Umnutzung zur Nahversorgungseinrichtung

Maßnahmenschwerpunkt 2.1b: Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung
• Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen
• Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen
• Maßnahmen der E-Health
• Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention

Maßnahmenschwerpunkt 2.1c:Verbesserung der Alltagsmobilität
• Ausbau und Anpassung von Gehwegen und innerörtlichen Plätzen einschließlich energieeffiziente Straßen-/ Wegebeleuchtung
• bedarfsgerechte Aufwertung von Umstiegs- und Knotenpunkten zur multimodalen Nutzung
• Unterstützung der bedarfsgerechten Entwicklung des straßen- und schienengebundenen ÖPNV im ländlichen Raum
• Ausbau/Neubau/Lückenschluss von Fuß- und Radwegen für den Alltagsverkehr
• ländlicher Wegebau im Außenbereich bei multifunktionaler öffentlicher Nutzung
• Förderung flexibler, alternativer Mobilitäts-/Bedienformen

Maßnahmenschwerpunkt 2.1d: Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
• Sanierung von Verwaltungsgebäuden
• Dorfumbauplanung
• Errichtung von Spielplätzen
• Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen
• generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes
• Entwicklung von erneuerbaren Energiesystemen
• Digitalisierungsmaßnahmen an der Schnittstelle Verwaltung-Bürger

Maßnahmenschwerpunkt 2.2a: Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
• bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen und deren Ausstattung
• bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
• Maßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen und Alltagsbegleitern
• Jugendhilfeangebote, Unterstützung von Kinder- und Jugendinitiativen
• Freiwilligendienst für Altenbetreuung
• Teamtrainingsangebote für Vereine und Engagementgruppen
• Integration/Inklusion von Randgruppen, Minderheiten und Menschen mit besonderen Bedarfen
• Aufbau und Stärkung von Bürgerbeteiligung

Maßnahmenschwerpunkt 2.3a: Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
• Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
• Erhöhung der Vielfalt des kulturellen Lebens im ländlichen Raum
• Erhalt alter Handwerkstechniken
• altersgruppengerechte Qualifizierung von Kulturangeboten
• Sanierung von (Klein-)Denkmälern
• Digitale Maßnahmen zur Sicherung des Kulturerbes
• Erhalt von kirchlichen Gebäuden
• Erhalt materiellen und immateriellen Kulturerbes

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 400.000,00 €

Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
• Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADERFRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 1. Änderung

Fördervoraussetzungen und -bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht-investive Maßnahmen.

Bei investiven Maßnahmen liegt Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023 vor (gilt nur bei Maßnahmen an Grundstücken und baulichen Anlagen).

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1a gilt:
• Bauliche Maßnahmen an Gebäuden, welche nicht im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung stehen, werden nicht gefördert.
• Grundversorgungseinrichtungen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche werden nicht gefördert.
• Grunderwerb und Neubauten werden nicht unterstützt (ausgenommen sind kleinere Anbauten)

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1b gilt:
• Neubau ist förderfähig (in begründeten Einzelfällen)
• Hausärztliche Praxen werden generell mit 90 % gefördert

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1c gilt:
• Grunderwerb ist nicht förderfähig
• Der Ausbau von innerörtlichen und Gemeindeverbindungsstraßen ist nicht förderfähig, Ausnahme sind Zuwegungen.

Hinweis:
Nicht förderfähige Ausgaben sind gemäß Anlage 3 Buchst. v) der FRL LEADER/2023 Investitionen in technische Basis Straßenverkehrsinfrastruktur in Form von Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen.

Dies gilt nicht für Vorhaben, wenn sie:
• Teil eines integrierten Vorhabens sind, oder
• einen durch die LAG begründeten gemeinschaftlichen Mehrwert durch die Erfüllung der in der LES formulierten Ziele der LAG aufweisen oder
• sich durch einen besonderen Innovationsgehalt auszeichnen

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1d gilt:
• Breitband- und Funknetzausbau werden nicht ausgewählt
• Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Energie als isolierte Vorhaben werden nicht ausgewählt. Sie sind zulässig im Zuge von Maßnahmen an Gebäuden z.B. bei Um- und Wiedernutzungen, Anbauten etc.

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.2a gilt:
• Neubau ist förderfähig (in begründeten Einzelfällen)

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.3a gilt:
• Maßnahmen an Bauwerken werden nur gefördert, wenn Denkmalschutz oder ein kulturhistorisches Interesse bestehen oder es sich um ein erhaltenswertes Gesamtensemble handelt
• Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden werden nur gefördert, wenn sie zu mehr als der Ausübung religiöser Zwecke dienen z.B. Kultur wie öffentliche Ausstellungen, soziale Aktivitäten als öffentliche Veranstaltungen etc.

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2024-07 – Grundversorgung und Lebensqualität

Einzureichende Unterlagen:
• Vorhabenblatt
• Anlage Selbsteinschätzung
• Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt
• Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt entsprechend der LEADER Entwicklungsstrategie (LES) Sächsisches Zweistromland-Ostelbien anhand der festgelegten Auswahlkriterien und im Rahmen des für diesen Aufruf bereitgestellten Budgets.

Fristgerecht und vollständig eingereichte Vorhabenunterlagen werden vom regionalen Entscheidungsgremium (rEG) stufenweise nach Kohärenz-, Mehrwert- und Rankingkriterien geprüft. Hier wird begutachtet, ob die Grundvoraussetzungen zur Förderung und zur weiteren Bewertung des Vorhabens gegeben sind. Diese Aufgabe obliegt dem regionalen Entscheidungsgremium. Zum Zeitpunkt der Vorhabenauswahl durch das rEG müssen alle Kohärenzkriterien erfüllt sein.

Die Mehrwertprüfung verankert nicht nur grundlegende Charakteristika des LEADER-Verfahrens, sondern greift eine Reihe von Kriterien auf, die die Resilienz (Unabhängigkeit von externen Faktoren) der Region stärken.

Das Rankingverfahren ermittelt sowohl den Nutzen des Vorhabens als auch seinen Zielführungsgrad. Der Nutzen bemisst sich daran, in welchem Ausmaß die Region profitiert Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden durch das rEG abgelehnt und können bei einem weiteren Aufruf zu dieser Maßnahme erneut eingereicht werden.

Aufruf 2024-09

Handlungsfeld Bilden

Regionales Entwicklungsziel: 2.4 (Priorität 2)
Bildungsinfrastruktur bedarfsgerecht gestalten und lebenslanges Lernen fördern
Maßnahmenschwerpunkt: 2.4a
Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
Maßnahmenschwerpunkt: 2.4b
Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten

Beschreibenende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt: 2.4a
• Erhalt oder Weiterentwicklung baulicher Infrastruktur von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
• Erhalt und Weiterentwicklung schulischer oder vorschulischer Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote
• Erhalt und Weiterentwicklung von Sportstätten

Maßnahmenschwerpunkt: 2.4b
• Energieberatung
• Beratungsangebot für barrierearmen Um- und Neubau
• Entwicklung von digitalen Bildungsangeboten, Bildungs- und Informationsangebote zu digitalen Werkzeugen
• Teamtrainingsangebote für Vereine
• Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
• Inhaltliche Zusammenarbeit mit anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, privaten Bildungsträgern und anderen Akteuren mit auch sporadischen Bildungsangeboten

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 100.000,00 €

Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
• Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADERFRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 1. Änderung

Fördervoraussetzungen und -bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen.

Für investive Maßnahmen gelten folgende Voraussetzungen:
• Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023

Für Maßnahmenschwerpunkt 2.4a gilt:
• Neubauten sind in begründeten Fällen förderfähig

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2024-09 – Bilden

Einzureichende Unterlagen:
• Vorhabenblatt
• Anlage Selbsteinschätzung
• Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt
• Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt entsprechend der LEADER Entwicklungsstrategie (LES) Sächsisches Zweistromland-Ostelbien anhand der festgelegten Auswahlkriterien und im Rahmen des für diesen Aufruf bereitgestellten Budgets.

Fristgerecht und vollständig eingereichte Vorhabenunterlagen werden vom regionalen Entscheidungsgremium (rEG) stufenweise nach Kohärenz-, Mehrwert- und Rankingkriterien geprüft. Hier wird begutachtet, ob die Grundvoraussetzungen zur Förderung und zur weiteren Bewertung des Vorhabens gegeben sind. Diese Aufgabe obliegt dem regionalen Entscheidungsgremium. Zum Zeitpunkt der Vorhabenauswahl durch das rEG müssen alle Kohärenzkriterien erfüllt sein.

Die Mehrwertprüfung verankert nicht nur grundlegende Charakteristika des LEADER-Verfahrens, sondern greift eine Reihe von Kriterien auf, die die Resilienz (Unabhängigkeit von externen Faktoren) der Region stärken.

Das Rankingverfahren ermittelt sowohl den Nutzen des Vorhabens als auch seinen Zielführungsgrad. Der Nutzen bemisst sich daran, in welchem Ausmaß die Region profitiert.

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden durch das rEG abgelehnt und können bei einem weiteren Aufruf zu dieser Maßnahme erneut eingereicht werden.

Bitte schauen Sie sich die Aufrufunterlagen genau an, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen!

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gern telefonisch (034362 / 379900) oder per E-Mail (post@zweistromland-ostelbien.de) an das Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien wenden.