Regionalbudget

Aufruf RB 2022-01

Die LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien ruft bis zum 01.06.2022 im Rahmen des Programms „Regionalbudgets im ländlichen Raum 2022“ zur Einreichung von Kleinprojekten auf. Für Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme bis 20.000 Euro steht in diesem Jahr das Regionalbudget in Höhe von 150.000 Euro bereit.

Aufgerufen sind folgende Maßnahmen gemäß GAK-Rahmenplan Förderbereich 1:

Maßnahme 1.0 – Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
- Vorbereitung und Erarbeitung
a) von integrierten Konzepten zur ländlichen Entwicklung (ILEK)
b) von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden und
c) der Dorfentwicklungsplanung

Maßnahme 3.0 – Dorfentwicklung
- Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
a) die Initiierung, Begleitung, Umsetzung und Verstetigung von Veränderungsprozessen einschließlich Dorfmoderation,
b) die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern,
c) die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
d) Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
e) die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen,
f) die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen,
g) die Verlegung von Nahwärmeleitungen,
h) die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
j) Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz,
j) die Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
k) der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien,
l) die Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung.

Maßnahme 4.0 – dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale. Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit diesen Vorhaben können ebenfalls gefördert werden.

Maßnahme 8.0 – Einrichtungen der lokalen Basisdienstleistungen
- Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung.
a) der Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
b) der erforderliche Grundstückserwerb, soweit dieser 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt.

Folgenden Kleinprojekte und Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig:
• Ankauf von Grundstücken,
• Kauf von Tieren,
• gebrauchte Gegenstände,
• Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
• Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
• Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
• gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
• Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
• Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert)
• und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
• Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
• einzelbetriebliche Beratung,
• Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
• Personalleistungen.

Es werden nur Projekte gefördert, die bis zum 30.10.2022 realisiert und abgerechnet werden können.
Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen digital ein!
post@zweistromland-ostelbien.de

Es können nur Projekte gefördert werden, die in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden
(www.smul.sachsen.de/foerderung/3662.htm).

ZSRB2022

Antragsteller: Kommunen

Budget: 150.000 €
Fördersatz: 80 %
max. Zuschuss: 16.000 €

Dokumente zum Download: