Von der Idee zur Projekt-Umsetzung über die Richtline LEADER
Ablauf
1. öffentlicher Projektaufruf im Internet sowie Verweise in der Presse mit Bekanntgabe eines Stichtages für die Einreichung von Projekten beim Regionalmanagement sowie der Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets
2. Beratung potentieller Antragsteller hinsichtlich ihrer Vorhaben/ Projekte durch das Regionalmanagement
3. Prüfung der beim Regionalmanagement eingereichten Projektideen auf Vollständigkeit
4. Sitzung des regionalen Entscheidungsgremiums; Bewertung der eingereichten Projekte anhand der Projektauswahlkriterien; Beratung und Beschlussfassung zu den einzelnen Projekten
5. Mitteilung der Auswahlentscheidung an die Projektträger, Übergabe der Dokumentation der Auswahlentscheidung an die Projektträger
6. Einreichen des Förderantrages durch den Projektträger beim zuständigen Landratsamt innerhalb einer vom rEG festgelegten Frist ab Beschluss des regionalen Entscheidungsgremiums
7. Prüfung der Antragsunterlagen durch das LRA, ggf. Nachforderungen, dann Bewilligung / Umsetzung / Abrechnung oder Ablehnung des Förderantrages
Unsere Förderschwerpunkte
- Wirtschaft und Arbeit
- Tourismus und Naherholung
- Grundversorgung und Lebensqualität
- Bilden
- Wohnen
- Natur und Umwelt
- Aquakultur und Fischerei
- LES
Antragsberechtigt für Vorhaben aus diesen Bereichen sind Kommunen, Unternehmen, Vereine sowie Privatpersonen. Für die Umsetzung dieser Projekte steht im Zeitraum bis 2027 eine Fördermittelsumme von rund 8,27 Millionen EUR zur Verfügung. Der Fördersatz liegt zwischen 40 und 80 Prozent. Umfassende Informationen zur Förderung gibt es beim Regionalmanagement.
Die Region ist Lokale Fischerei-Aktionsgruppe. Es stehen Mittel aus dem EMFF (Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2023-2027) speziell für Vorhaben im Bereich der Aquakultur und Fischerei zur Verfügung.
Die Region erwartet positive Wirkungen auf:
- die demografische Entwicklung
- das Arbeitsplatzangebot
- die regionale Wertschöpfung (neuartige Produkte, Verbesserung der Vermarktungsketten, Ausbau regionaler Wirtschaftskreisläufe)
- die gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben
- tragfähige Sicherung der Grundversorgung in allen Lebensbereichen (Waren, Dienstleistungen, medizinische Versorgung, Kultur)
- den Ressourcenschutz, Klimaschutz und die Energieeffizienz
- die Aufwertung der typischen Ortsbilder
- die Sicherung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der ländlichen Infrastrukturen