Weg zur Förderung

Fördermittel zu beantragen ist vergleichbar mit einem Bewerbungsverfahren bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz. Ziel muss sein, das Vorhaben bestmöglich darzustellen, wobei als Rahmenbedingungen hier die Richtlinie LEADER und die Vorgaben der Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Sächsisches Zweistromland-Ostelbien zu beachten sind.

Vorweg auf dem Weg zur LEADER-Förderung:

  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
  • Die Beratung beim Regionalmanagement, Einreichung, Bearbeitung, Bewertung bis zur Auswahl der Vorhaben ist kostenfrei.
  • Die Lokale Aktionsgruppe prüft nur die Förderwürdigkeit – die Förderfähigkeit also die detaillierte Überprüfung der Einhaltung der Förderkriterien führt die zuständige Bewilligungsbehörde durch.

Nachfolgend können Sie die Grafik „Weg zur Förderung“ herunterladen:

Kostenfreie Beratung

Die Mitarbeiter des Regionalmanagements der Lokalen Aktionsgruppe Sächsisches Zweistromland-Ostelbien beantworten gern Ihre Fragen zur LEADER-Förderung. Eine Beratung ist nicht nur kostenfrei, sondern kann auch für die Antragstellung verpflichtend sein (siehe Aufrufe). Klären Sie am besten schon vor einem Aufruf (Bekanntmachung des Bewerbungsverfahrens für Fördermittel) in welches Handlungsfeld/Maßnahmenschwerpunkt sich Ihr Vorhaben einordnen lässt.

Die Mitarbeiter des Regionalmanagements erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen, wie die Kosten berechnet werden, wer Förderanträge stellen kann, welche Angaben zu einer Vorhabenbeschreibung gehören und welche Ziele und Zwecke mit einem Vorhaben erreicht werden können. Haben Sie keine Scheu, das Regionalmanagement bei Bedarf auch mehrfach zu kontaktieren.

Sie können die Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und einen Beratungstermin vereinbaren. Dieser kann telefonisch, online oder in Form eines persönlichen Gespräches stattfinden. Termine bei Ihnen vor Ort kann es geben, wenn im Rahmen einer Begehung Besonderheiten zu klären sind.

Bereiten Sie sich bestmöglich auf das Beratungsgespräch vor, überlegen Sie wie Ihr Vorhaben aussehen soll und bringen Sie Pläne und Fotos mit.

Aufruf von Handlungsfeldern/Maßnahmenschwerpunkte

Als Aufruf wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Förderanträge zu ausgewählten Handlungsfeldern/Maßnahmenschwerpunkten eingereicht werden können. Dabei sind die im Aufruf genannten Rahmenbedingungen, insbesondere die Förderbedingungen zu beachten. Bei jedem Aufruf können sich die geforderten Unterlagen und Formulare ändern. Bitte arbeiten Sie nur mit den Unterlagen für den jeweils aktuellen Aufruf.

In den Aufrufunterlagen finden Sie die Informationen zu Einreich- und Qualifizierungsfrist, Höhe des aufgerufenen Budgets, Termin der Vorhabenauswahl, Fördersatz und Förderhöchstsumme sowie Förderbedingungen.

Einreichung der Unterlagen

Mit dem Aufruf wird eine Einreichfrist genannt. Bis zu diesem Termin muss der ausgefüllte und unterschriebene Vorhabenerfassungsbogen beim Regionalmanagement eingereicht sein. Bis zum Ende der Qualifizierungsfrist können Sie Unterlagen nachreichen und korrigieren. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen Ihre Unterlagen vollständig sein, ansonsten wird das Vorhaben nicht für die nächste Stufe der Antragstellung ausgewählt.

Generell ist die Einreichung der Unterlagen per E-Mail oder auf Datenträgern (CD-ROM, Stick) erwünscht. Bitte reichen Sie so früh wie möglich Ihre Unterlagen ein, damit die Mitarbeiter des Regionalmanagements rechtzeitig auf fehlerhafte oder fehlende Unterlagen hinweisen können.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist ein dreistufiges Verfahren aus Kohärenzprüfung, Mehrwertprüfung und Rankingverfahren. Genauere Informationen zu Kohärenz-, Mehrwertprüfung und Rankingverfahren finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Sächsisches Zweistromland-Ostelbien.

Im Rahmen der Kohärenzprüfung (Ja-Nein-Prüfung) werden sechs Kriterien angewendet. All diese sind zu bestehen, ansonsten ist ein Vorhaben nicht förderwürdig und kann nicht ausgewählt werden.

Bei der Mehrwertprüfung werden acht Kriterien mit einem Punktesystem mit Wichtung bewertet. Betrachtet wird inwieweit das Vorhaben zur Stärkung der Resilienz, Erreichung der Querschnittsziele beiträgt und sich auf die Demografie auswirkt. Damit ein Vorhaben förderwürdig ist, sind bei der Mehrwertprüfung mindestens zwei Punkte zu erreichen.

Anschließend erfolgt das Rankingverfahren. Hierbei wird das Vorhaben wiederum mit einem Punktesystem mit Wichtung bewertet. Betrachtet wird hier, inwieweit ein Vorhaben zum Nutzen der Region und der Zielerreichung der Region beiträgt.

Abschließend wird die Summe aus Mehrwert und Ranking für jedes Vorhaben gebildet. Hierbei ist eine Mindestpunktzahl von 10 zu erreichen, um als förderwürdig zu gelten.

Wenn jedoch in einem Aufruf die Summe der Förderzuschüsse der förderwürdigen Vorhaben höher als das aufgerufene Budget ist, können nur die Vorhaben mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt werden.

Innerhalb von vier Wochen erhalten die Antragsteller eine Information zur Vorhabenauswahl bzw. die Auswahldokumentation.

Nachfolgend können Sie den Projektbewertungsbogen herunterlagen:

Einreichung des Fördermittelantrages

Die Förderantragstellung bei der Bewilligungsbehörde kann ausschließlich digital erfolgen. Hier gelangen Sie zur Internetbasierten Antragstellung.

Informationen zur Internetbasierten Antragstellung finden Sie hier. Bitte lesen Sie sich die Hinweise auf der Webseite gründlich durch. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an das Regionalmanagement.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Vorfeld der Internetbasierten Antragstellung zwei Registrierungsnummern (BNR10 und BNR15) beantragen müssen. Hierzu benötigen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises und die ausgefüllten Formulare (Formular BNR10 und Formular BNR15). Wichtig: Bei gemeinschaftlichem Eigentum müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer diese Registriernummern gemeinsam beantragen.

Bitte senden Sie die beiden Formulare und eine Kopie des Personalausweises per E-Mail oder postalisch entweder an die Bewilligungsbehörde in ihrem Landkreis oder die jeweilige Kontaktstelle des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie (LfLUG) in Ihrem Landkreis.

Hier gelangen Sie zu den Kontaktdaten für die Antragstellung.

Es kann drei bis vier Wochen dauern, bis Sie die beiden Registrierungsnummern und eine PIN erhalten. Erst danach können Sie mit der Internetbasierten Antragstellung beginnen.

Wenn Sie die Internetbasierte Antragstellung abschließen, indem Sie Ihre Unterlagen „Einreichen“ erscheint ein Fenster „Quittung“. Bitte drucken Sie diese für Ihre Unterlagen aus. Hierbei handelt es sich um die Eingangsbestätigung und den Nachweis, dass Sie förderunschädlich mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen können. Die verbindliche Förderzusage erhalten Sie erst mit dem Bewilligungsbescheid.

Bewilligung

Wenn Ihre Unterlagen nach der digitalen Antragstellung nicht vollständig oder fehlerhaft waren, fordert die Bewilligungsbehörde zur Nachbesserung auf. Nach erfolgreicher Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der u.a. einen Abrechnungstermin und die voraussichtliche Höhe der Förderung enthält, sofern Sie das Vorhaben wie beantragt umsetzen. Lesen Sie sich den Bescheid bitte genau durch, wichtig zu beachten sind eventuelle Auflagen und Nebenbestimmungen.

Umsetzung

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides sollten Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Sollten sich während der Umsetzung Änderungen zur Vorhabenbeschreibung bzw. Abweichungen bei der Ausführung ergeben, kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Bewilligungsbehörde und sprechen das weitere Vorgehen ab.

Abrechnung der Fördermittel

Auch die Abrechnung der LEADER-Fördermittel erfolgt mittels Internetbasierter Antragstellung. Hier benötigen Sie wieder Ihre beiden Registrierungsnummern (BNR10 und BNR15) und die dazugehörigen PIN. Zusätzlich zur Antragstellung wird die Steuer-ID benötigt.