Weitere Fördermöglichkeiten

  • Der Freistaat setzt das stark nachgefragte Investitionsprogramm »Regionales Wachstum« fort. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) vorgelegte Richtlinie beschlossen. Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern. Weiterführende Informationen finden Sie hier
  • Die Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen wird inhaltlich vom Staatsministerium für Regionalentwicklung verantwortet. Die Fördermittel in Summe werden vom Sächsischen Landtag bereitgestellt. Das Staatsministerium für Regionalentwicklung erlässt hierzu die erforderlichen Wohnraumförderrichtlinien, in denen die wesentlichen Festlegungen wie Fördergegenstand, Zuwendungsart, Zuwendungsempfänger und Konditionen getroffen werden. In der Regel werden die Einzelförderungen von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – ausgereicht.
    Ziele der aktuellen sächsischen Wohnraumförderung sind, die Wohneigentumsbildung für Familien und im ländlichen Raum zu unterstützen, Möglichkeiten für die Bereitstellung von Sozialwohnungen zu schaffen sowie für die Anpassung des Wohnungsbestands für Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu sorgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Das Projekt „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ ermöglicht ab sofort den soziokulturellen Zentren, Kulturhäusern sowie Kultur- und Bürgerzentren in Landgemeinden und Kleinstädten bis 20.000 Einwohnern programmbegleitende Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen.
    Förderfähig sind: Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung, Anschaffungen für den Veranstaltungsbetrieb, Maßnahmen für die Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Link zur LAND INTAKT-Seite