Regionalbudget
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) hat den sächsischen LEADER-Gebieten die Förderung von Kleinprojekten in Form des Regionalbudgets angeboten. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014), die Fördermittel stammen aus dem Fond für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).
Anträge können nach Aufruf beim Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien eingereicht werden. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € brutto nicht übersteigen und in dem Jahr, für dem das Regionalbudget zu Verfügung steht, umgesetzt werden müssen. Zudem können nur Kleinprojekte gefördert werden, die in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner liegen.
Für jedes Regionalbudget werden der Antragsteller, Fördersätze, Förderhöchstsumme und Handlungsfeld/Maßnahme durch das Entscheidungsgremium festgelegt.
Die Anträge werden an einen im Aufruf bekannt gegebenen Termin durch das Entscheidungsgremium bewertet und ausgewählt. Folgende Auswahlentscheidungen werden ausgewählt:
- Das Kleinprojekt wird nicht befürwortet wegen nicht bestandener Kohärenzprüfung
Es könne beispielsweise Unterlagen fehlen, es gab Unstimmigkeiten/Unklarheiten oder der Mehrwert konnte nicht nachgewiesen werden. Um dies zu verhindern, bitten wir Sie uns bereits im Vorfeld uns zu kontaktieren.
- Vorhaben wird nicht ausgewählt wegen mangelndem Budget
Es gibt Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme überzeichnet wird. Dann können nicht alle Kleinprojekte gefördert werden.
- Vorhaben wird zur Förderung aus dem Budget ausgewählt
Dann schließen Sie mit der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien einen privatrechtlichen Vertrag ab, der die rechtliche Grundlage der Förderung beinhaltet. Das beschriebene Kleinprojekte muss bis zu dem im Aufruf und im Vertrag genannten Abrechnungstermin umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch die Abrechnung u.a. aus Sachbericht, Fotodokumentation und Rechnungen.