Weitere Fördermöglichkeiten
- (08.02.2022) Der Freistaat setzt das stark nachgefragte Investitionsprogramm »Regionales Wachstum« fort. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) vorgelegte Richtlinie beschlossen. Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern. Dafür stehen 2022 rund 11,7 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist voraussichtlich ab 1. März 2022 möglich.
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- (19.12.2018) Die Mitglieder der Staatsregierung haben in ihrer Kabinettssitzung am 04.12.2018 eine Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum beschlossen. Hierbei handelt es sich um die Gewährung eines staatlich geförderten Darlehens für die Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum. Im nächsten Jahr stehen hierfür 40 Millionen Euro bereit.
So sollen sowohl junge Menschen unterstützt werden, die im ländlichen Raum Wohneigentum erwerben oder errichten wollen, als auch ältere Menschen, die ihr Wohneigentum im ländlichen Raum sanieren oder altersgerecht umbauen wollen.
Die Unterstützung besteht dabei nicht nur in einem zinsgünstigen Darlehen (aktuell 0,75 Prozent Zins), sondern auch in einer 25-jährigen Zinsbindung. Damit hat der Eigentümer eine besondere Sicherheit bei der Finanzierungsplanung. Zudem müssen die Darlehen nur nachrangig besichert werden. Insgesamt ist die Darlehensförderung damit auch in der aktuellen Niedrigzinsphase attraktiv.
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- (07.05.2020) Das Projekt „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ ermöglicht ab sofort den soziokulturellen Zentren, Kulturhäusern sowie Kultur- und Bürgerzentren in Landgemeinden und Kleinstädten bis 20.000 Einwohnern programmbegleitende Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen.
Förderfähig sind: Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung, Anschaffungen für den Veranstaltungsbetrieb, Maßnahmen für die Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.
- Link zur LAND INTAKT-Seite
Der Förderantrag kann online ausgefüllt und versandt werden.
Die Förderung kann bei der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. beantragt werden. Das Projekt „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.