Aktuelle Aufrufe

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3. Aufrufkomplex LEADER

Beginn der Aufrufe: 31.08.2026

Einreichfrist: 05.10.2026

Qualifizierungsfrist: 19.10.2026

regionales Entscheidungsgremium: 02.12.2026

Einreichfrist bei der Bewilligungsbehörde: 31.12.2026

 

Was wird aufgerufen?

Der dritte Aufrufkomplex beinhaltet die folgenden Handlungsfelder der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 in der Fassung der 4. Änderung vom 24.06.2025:


 

Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit
Aufruf 2026-18 - Private Begünstigte
Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit

Regionales Entwicklungsziel: 1.1 (Priorität 1)

Regionale Wertschöpfung steigern, mit den Partnern Fachkräftepotenziale erschließen, überbetriebliche Zusammenarbeit fördern, Gründungen und Nachfolge unterstützen

Maßnahmenschwerpunkt: 1.1a

Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten

 

Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):

  • Wertschöpfung in allen Wirtschaftszweigen, Ausbau und Neuknüpfen von Wertschöpfungsketten

  • Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke inkl. Außenanlagen

  • Unterstützung von überbetrieblichen Fachkräftefindungs- und -bindungsmaßnahmen

  • inner- und überbetriebliche Digitalisierungsmaßnahmen

  • Erzeugung und Vermarktung neuartiger Produkte

  • Ausbau und Flexibilisierung von regionalen Vertriebsstrukturen

  • Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen Wirtschaft und Wissenschaft

  • Investitionen in Maschinen und Anlagen

  • bedarfsgerechter innerbetrieblicher Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen

  • Maßnahmen zur Verbesserung der infrastrukturellen Anbindung von Unternehmen (z. B. Zuwegungen)

 

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 100.000,00 €

 

Rechtsgrundlagen: 

 

Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen zugunsten eines Kleinst- oder Kleinunternehmens.

 

Für investive Maßnahmen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023

  • Bauliche Maßnahmen an Gebäuden stehen im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung und/oder Modernisierung eines wirtschaftlich genutzten Gebäudes

  • Grunderwerb wird nicht ausgewählt.

  • Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt, sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.

 

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:

siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-18 Wirtschaft und Arbeit - Private Begünstigte

 

Achtung Einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenblatt

  • Anlage Selbsteinschätzung

  • Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)

  • Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

 

Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-18 herunterladen:


 

Handlungsfeld Tourismus und Naherholung
Aufruf 2026-19 - Private Begünstigte
Handlungsfeld Tourismus und Naherholung

Regionales Entwicklungsziel: 1.2. (Priorität 3)

Das sächsische Zweistromland-Ostelbien als vielfältige Kurzreise- und Naherholungsregion mit Qualität profilieren

 

Maßnahmenschwerpunkt: 1.2a

Entwicklung landtouristischer Angebote

Maßnahmenschwerpunkt: 1.2b

Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes

 

Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):

Maßnahmenschwerpunkt 1.2a

  • Errichtung und barrierefreier Ausbau öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur

  • Maßnahmen an Rad- und Wanderwegen

  • Schaffung von Rast- und Parkplätzen am touristischen Wegenetz

  • Zertifizierung touristischer Wege

  • Investitionen zur Schaffung und/oder Betriebssicherung gastronomischer Einrichtungen

  • Erlebnisorientierte Aufwertung von Parks und Gärten

  • Leit- und Informationssysteme zur Besucherlenkung

  • Investitionen in digitale Werkzeuge

  • Installation von Landschaftskunst

 

Maßnahmenschwerpunkt 1.2b

  • Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Beherbergungszwecken

  • Neuschaffung und Erweiterung von erlebnisorientierten Übernachtungsmöglichkeiten 

  • Investitionen in digitale Werkzeuge des Beherbergungssektors

  • Modernisierung von Campingplätzen

 

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 100.000,00 €

 

Rechtsgrundlagen: 

 

Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen:

 

Nicht ausgewählt werden:

  • Grunderwerb

  • Großanlagen wie Go-Kart-Bahnen, Kletter- und Skihallen etc. sowie Erlebnisbäder

  • Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt; sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.

 

Bei Maßnahmenschwerpunkt 1.2a:

  • Neubauten (ausgenommen sind kleinere Anbauten)

 

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:

siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-19 Tourismus und Naherholung - Private Begünstigte

 

 Achtung Einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenblatt

  • Anlage Selbsteinschätzung

  • Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)

  • Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

 

Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-19 herunterladen:


 

Handlungsfeld Tourismus und Naherholung
Aufruf 2026-20 - Private Begünstigte
Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität

Regionales Entwicklungsziel: 2.1 (Priorität 1)

Zukunftsfähige, klimaschonende, generationen- und demografiefeste Nahversorgungs-, Gesundheits- und Mobilitätsinfrastruktur schaffen

 

Maßnahmenschwerpunkt: 2.1a

Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes

Maßnahmenschwerpunkt: 2.1b

Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung

Maßnahmenschwerpunkt: 2.1c

Verbesserung der Alltagsmobilität

Maßnahmenschwerpunkt: 2.1d

Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung

 

Regionales Entwicklungsziel: 2.2 (Priorität 2)

Integration, Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement unterstützen

 

Maßnahmenschwerpunkt: 2.2a

Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements

 

Regionales Entwicklungsziel: 2.3 (Priorität 2)

Kulturelle Vielfalt und Traditionen erhalten und pflegen

 

Maßnahmenschwerpunkt: 2.3a

Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität

 

Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):

Maßnahmenschwerpunkt 2.1a

  • Anpassung von Einrichtungen für multifunktionale, dezentrale bzw. mobile Nahversorgung

  • Unterstützung digitaler Formate zur Nahversorgung

  • Umnutzung zur Nahversorgungseinrichtung

 

Maßnahmenschwerpunkt 2.1b:

  • Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen

  • Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen

  • Maßnahmen der E-Health

  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention

 

Maßnahmenschwerpunkt 2.1c:

  • bedarfsgerechte Aufwertung von Umstiegs- und Knotenpunkten zur
    multimodalen Nutzung

  • Unterstützung der bedarfsgerechten Entwicklung des straßen- und
    schienengebundenen ÖPNV im ländlichen Raum

  • Ausbau/Neubau/Lückenschluss von Fuß- und Radwegen für den Alltagsverkehr

  • ländlicher Wegebau im Außenbereich bei multifunktionaler öffentlicher Nutzung

  • Förderung flexibler, alternativer Mobilitäts-/Bedienformen


Maßnahmenschwerpunkt 2.1d:

  • Sanierung von Verwaltungsgebäuden

  • Dorfumbauplanung

  • Errichtung von Spielplätzen

  • Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen

  • generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes

  • Entwicklung von erneuerbaren Energiesystemen

  • Digitalisierungsmaßnahmen an der Schnittstelle Verwaltung-Bürger

 

Maßnahmenschwerpunkt 2.2a:

  • bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen und deren Ausstattung

  • bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

  • Maßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen und Alltagsbegleitern

  • Jugendhilfeangebote, Unterstützung von Kinder- und Jugendinitiativen

  • Freiwilligendienst für Altenbetreuung

  • Teamtrainingsangebote für Vereine und Engagementgruppen

  • Integration/Inklusion von Randgruppen, Minderheiten und Menschen mit
    besonderen Bedarfen

  • Aufbau und Stärkung von Bürgerbeteiligung

 

Maßnahmenschwerpunkt 2.3a:

  • Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes

  • Erhöhung der Vielfalt des kulturellen Lebens im ländlichen Raum

  • Erhalt alter Handwerkstechniken

  • altersgruppengerechte Qualifizierung von Kulturangeboten

  • Sanierung von (Klein-)Denkmälern

  • Digitale Maßnahmen zur Sicherung des Kulturerbes

  • Erhalt von kirchlichen Gebäuden

  • Erhalt materiellen und immateriellen Kulturerbes

 

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 30.000,00 €

 

Rechtsgrundlagen: 

 

Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht-investive
Maßnahmen.
Bei investiven Maßnahmen liegt Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B
Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023 vor (gilt nur bei Maßnahmen an
Grundstücken und baulichen Anlagen).
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten
oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des
Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt; sofern keine
Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
 

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1a gilt:

  • Bauliche Maßnahmen an Gebäuden, welche nicht im Zusammenhang mit einer
    Um- oder Wiedernutzung stehen, werden nicht gefördert.

  • Grundversorgungseinrichtungen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche werden
    nicht gefördert.

  • Grunderwerb und Neubauten werden nicht unterstützt (ausgenommen sind
    kleinere Anbauten).


Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1b gilt:

  • Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig z.B. zur Herstellung der
    Barrierefreiheit.

  • Hausärztliche Praxen werden generell mit 90 % gefördert.
     

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1c gilt:

  • Grunderwerb ist nicht förderfähig.

  • Gemäß Buchstabe v) der Anlage 3 zur FRL LEADER/2023 sind Investitionen in
    technische Basis-Straßenverkehrs-infrastruktur in Form von Gemeinde-, Kreis-,
    Landes- oder Bundesstraßen in der Regel nicht förderfähig.


Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1d gilt:

  • Breitband- und Funknetzausbau werden nicht ausgewählt.

  • Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Energie als isolierte Vorhaben
    werden nicht ausgewählt. Sie sind zulässig im Zuge von Maßnahmen an
    Gebäuden z.B. bei Um- und Wiedernutzungen, Anbauten etc.


Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.2a gilt:

  • Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig (z.B. Herstellung der
    Barrierefreiheit)

  • Grunderwerb wird nicht ausgewählt


Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.3a gilt:

  • Grunderwerb wird nicht ausgewählt

  • Maßnahmen an Bauwerken werden nur gefördert, wenn Denkmalschutz oder
    ein kulturhistorisches Interesse bestehen oder es sich um ein erhaltenswertes
    Gesamtensemble handelt.

  • Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden werden nur gefördert, wenn sie zu mehr
    als der Ausübung religiöser Zwecke dienen (z.B. Kultur wie öffentliche
    Ausstellungen, soziale Aktivitäten als öffentliche Veranstaltungen etc.)

 

 

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:

siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-20 Grundversorgung und Lebensqualität - Private Begünstigte

 

 Achtung Einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenblatt

  • Anlage Selbsteinschätzung

  • Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)

  • Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

 

Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-20 herunterladen:


 

Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
Aufruf 2026-21 - Öffentliche Begünstigte
Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität

Regionales Entwicklungsziel: 2.1 (Priorität 1)

Zukunftsfähige, klimaschonende, generationen- und demografiefeste Nahversorgungs-, Gesundheits- und Mobilitätsinfrastruktur schaffen

Maßnahmenschwerpunkt: 2.1a

Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes

Maßnahmenschwerpunkt: 2.1b

Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung

Maßnahmenschwerpunkt: 2.1c

Verbesserung der Alltagsmobilität

Maßnahmenschwerpunkt: 2.1d

Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung

 

Regionales Entwicklungsziel: 2.2 (Priorität 2)

Integration, Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement unterstützen

Maßnahmenschwerpunkt: 2.2a

Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements

 

Regionales Entwicklungsziel: 2.3 (Priorität 2)

Kulturelle Vielfalt und Traditionen erhalten und pflegen

Maßnahmenschwerpunkt: 2.3a

Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität

 

Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):

Maßnahmenschwerpunkt 2.1a: Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs

  • Anpassung von Einrichtungen für multifunktionale, dezentrale bzw. mobile Nahversorgung

  • Unterstütung digitaler Formate zur Nahversorgung

  • Umnutzung zur Nahversorgungseinrichtung

 

Maßnahmenschwerpunkt 2.1b: Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung

  • Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen

  • Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen

  • Maßnahmen der E-Health

  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention

 

Maßnahmenschwerpunkt 2.1c: Verbesserung der Alltagsmobilität

  • bedarfsgerechte Aufwertung von Umstiegs- und Knotenpunkten zur multimodalen Nutzung

  • Unterstützung der bedarfsgerechten Entwicklung des straßen- und schienengebundenen ÖPNV im ländlichen Raum

  • Ausbau/Neubau/Lückenschluss von Fuß- und Radwegen für den Alltagsverkehr

  • ländlicher Wegebau im Außenbereich bei multifunktionaler öffentlicher Nutzung

  • Förderung flexibler, alternativer Mobilitäts-/Bedienformen

 

Maßnahmenschwerpunkt 2.1d: Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung

  • Sanierung von Verwaltungsgebäuden

  • Dorfumbauplanung

  • Errichtung von Spielplätzen

  • Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen

  • generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes

  • Entwicklung von erneuerbaren Energiesystemen

  • Digitalisierungsmaßnahmen an der Schnittstelle Verwaltung-Bürger

 

Maßnahmenschwerpunkt 2.2a: Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements

  • bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen und deren Ausstattung

  • bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

  • Maßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlichen Tätigen und Alltagsbegleitern

  • Jugendhilfeangebote, Unterstützung von Kinder- und Jugendinitiativen

  • Freiwilligendienst für Altenbetreuung

  • Teamtrainingsangebote für Vereine und Engagementgruppen

  • Integration/Inklusion von Randgruppen, Minderheiten und Menschen mit besonderen Bedarfen

  • Aufbau und Stärkung von Bürgerbeteiligung

 

Maßnahmenschwerpunkt 2.3a: Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität

  • bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes

  • Erhöhung der Vielfalt des kulturellen Lebens im ländlichen Raum

  • Erhalt alter Handwerkstechniken

  • altersgruppengerechte Qualifizierung von Kulturangeboten

  • Sanierung von (Klein-)Denkmälern

  • Digitale Maßnahmen zur Sicherung des Kulturerbes

  • Erhalt von kirchlichen Gebäuden

  • Erhalt materiellen und immateriellen Kulturerbes

 

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 570.000,00 €

 

Rechtsgrundlagen: 

 

Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht-investive Maßnahmen.

 

Bei investiven Maßnahmen liegt Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023 vor (gilt nur bei Maßnahmen an Grundstücken und baulichen Anlagen).

 

Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt; sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.

 

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1a gilt:

  • Bauliche Maßnahmen an Gebäuden, welche nicht im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung stehen, werden nicht gefördert.

  • Grundversorgungseinrichtungen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche werden nicht gefördert.

  • Grunderwerb und Neubauten werden nicht unterstützt (ausgenommen sind kleinere Anbauten).

 

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1b gilt:

  • Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig z.B. zur Herstellung der Barrierefreiheit.

  • Hausärztliche Praxen werden generell mit 90 % gefördert.

 

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1c gilt:

  • Grunderwerb ist nicht förderfähig.

  • Gemäß Buchstabe v) der Anlage 3 zur FRL LEADER/2023 sind Investitionen in technische Basis-Straßenverkehrinfrastruktur in Form von Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen in der Regel nicht förderfähig.

 

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1d gilt:

  • Breitband- und Funknetzausbau werden nicht ausgewählt.

  • Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Energie als isolierte Vorhaben werden nicht ausgewählt. Sie sind zulässig im Zuge von Maßnahmen an Gebäuden z.B. bei Um- und Wiedernutzungen, Anbauten etc.

 

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.2a gilt:

  • Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig (z.B. Herstellung der Barrierefreiheit)

  • Grunderwerb wird nicht ausgewählt.

 

Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.3a gilt:

  • Grunderwerb wird nicht ausgewählt.

  • Maßnahmen an Bauwerken werden nur gefördert, wenn Denkmalschutz oder ein kulturhistorisches Interesse bestehen oder es sich um ein erhaltenswertes Gesamtensemble handelt.

  • Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden werden nur gefördert, wenn sie zu mehr als der Ausübung religiöser Zwecke dienen (z.B. Kultur wie öffentliche Ausstellungen, soziale Aktivitäten als öffentliche Veranstaltungen etc.)

 

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:

siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-21 Grundversorgung und Lebensqualität - Öffentliche Begünstigte

 

 Achtung Einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenblatt

  • Anlage Selbsteinschätzung

  • Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)

  • Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

 

Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-21 herunterladen:


 

Handlungsfeld Bilden
Aufruf 2026-22 - Öffentliche Begünstigte
Handlungsfeld Bilden

Regionales Entwicklungsziel: 2.4 (Priorität 2)

Bildungsinfrastruktur bedarfsgerecht gestalten und lebenslanges Lernen fördern

 

Maßnahmenschwerpunkt: 2.4a

Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)

Maßnahmenschwerpunkt: 2.4b

Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten

 

Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):

Maßnahmenschwerpunkt 2.4a

  • Erhalt oder Weiterentwicklung baulicher Infrastruktur von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

  • Erhalt und Weiterentwicklung schulischer oder vorschulischer Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote

  • Erhalt und Weiterentwicklung von Sportstätten

 

Maßnahmenschwerpunkt 2.4b

  • Energieberatung

  • Beratungsangebot für barrierearmen Um- und Neubau

  • Entwicklung von digitalen Bildungsangeboten, Bildungs- und Informationsangebote zu digitalen Werkzeugen

  • Teamtrainingsangebote für Vereine

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

  • Inhaltliche Zusammenarbeit mit anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, privaten Bildungsträgern und anderen Akteuren mit auch sporadischen Bildungsangeboten

 

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 55.000,00 €

 

Rechtsgrundlagen: 

 

Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen:

 

Für investive Maßnahmen gelten folgende Voraussetzungen und Bestimmungen:

  • Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023

  • Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen werden nicht ausgewählt; sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.

  • Grunderwerb wird nicht ausgewählt.

  • Neubauten sind in begründeten Fällen förderfähig (z. B. Herstellung der Barrierefreiheit)

 

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:

siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-22 Bilden - Öffentliche Begünstigte

 

 Achtung Einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenblatt

  • Anlage Selbsteinschätzung

  • Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)

  • Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

 

Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-13 herunterladen:


 

Handlungsfeld Wohnen
Aufruf 2026-23 - Private Begünstigte
Handlungsfeld Wohnen

Regionales Entwicklungsziel: 2.5 (Priorität 1)

Leerstand managen, Baukultur pflegen, Ansiedlungen fördern und Bleibebereitschaft erhöhen

 

Maßnahmenschwerpunkt: 2.5a

Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

 

Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):

Maßnahmenschwerpunkt 2.5a

  • Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz eigengenutzt

  • Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für das altersgerechte Wohnen, für Mehrgenerationenwohnen u.a. besondere Wohnformen, auch in Kombination mit Hauptwohnsitz

  • Leerstandsmanagement

  • objekt- und standortbezogene Machbarkeitsstudien, Bedarfs- und Potenzialanalysen

 

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 100.000,00 €

 

Rechtsgrundlagen: 

 

Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen:

 

Für investive Maßnahmen gelten folgende Fördervoraussetzungen:

  • Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023

  • Bauliche Maßnahmen an Gebäuden stehen im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung

  • Mindestens 50 % der konstruktiven Außenhülle des Gebäudes bleiben bei der Baumaßnahme erhalten und es erfolgt keine wesentliche Änderung der Kubatur.

  • Bei Um- oder Wiedernutzungen wird die Gestaltung der Außenanlagen mit gefördert, soweit letztere einen Beitrag zur Siedlungsökologie leisten (Schaffung von Grün- und Kühlflächen, Beitrag zur innerörtlichen Biodiversität). Ausgenommen hiervon sind Vorhaben, bei denen die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Grundlage von Einheitskosten für Gebäude erfolgt.

  • Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt; sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.

 

Gefördert wird die Schaffung von Wohnungen oder Einfamilienhäusern, die durch den Antragsteller und zugehörige Personen genutzt werden.

 

Nicht gefördert werden bei investiven Maßnahmen:

  • Grunderwerb

  • Nach 1960 errichtete Gebäude

  • Die Schaffung von Mietwohnungen wird nicht gefördert.

 

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:

siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-23 Wohnen - Private Begünstigte

 

 Achtung Einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenblatt

  • Anlage Selbsteinschätzung

  • Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)

  • Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

 

Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-23 herunterladen:


 

Handlungsfeld Natur und Umwelt
Aufruf 2026-24 - Öffentliche Begünstigte
Handlungsfeld Natur und Umwelt

Regionales Entwicklungsziel: 3.1. (Priorität 2)

Natürliche Potenziale von Wasser, Wald und Kulturlandschaft arten- und klimaschützend durch kooperatives und themenübergreifendes Handeln in Wert setzen

 

Maßnahmenschwerpunkt: 3.1a

Gewässergestaltung und -sanierung sowie Renaturierung einschließlich Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser und Errosionsschutz

Maßnahmenschwerpunkt: 3.1b

Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsieglung und Renaturierung

Maßnahmenschwerpunkt: 3.1c

Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche

 

Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):

Maßnahmenschwerpunkt 3.1a

  • Maßnahmen zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens

  • Konzepte und Maßnahmen zur Hochwasservorsorge

  • Renaturierung und ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern

  • Rückbau zu Zwecken der Renaturierung

 

Maßnahmenschwerpunkt 3.1b

  • Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen, Flächenentsieglung und Renaturierung öffentlicher nicht bedarfsgerechter Infrastruktur in Ortslagen

  • Entwicklung von Erosionsschutzvorhaben

 

Maßnahmenschwerpunkt 3.1c

  • Bauliche Anlage und Pflanzungen zur Erhaltung und Entwicklung linienhafter Landschaftselemente

  • Maßnahmen zum Schutz und zur Vernetzung vorhandener Biotope und Arten

  • Pflege und Wiederherstellung prägender Elemente der Kulturlandschaft

 

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 120.000,00 €

 

Rechtsgrundlagen: 

 

Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen.

 

Es liegt bei investiven Maßnahmen Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß FRL LEADER/2023 Abs. 1.5.b) vor (gilt nur bei Maßnahmen an Grundstücken und baulichen Anlagen).

 

  • Grunderwerb ist nicht förderfähig außer Vorhaben nach 3.1.a

  • Bei Renaturierung wird die Begrünung mit unterstützt. Dabei sind Aspekte der Siedlungsökologie und des Klimawandels zu berücksichtigen.

  • Unterstützt werden ausschließlich Pflanzungen von heimischen Arten oder solchen mit besonderer Hitze und/oder Trockenheitsresistenz.

 

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:

siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-24 Natur und Umwelt - Öffentliche Begünstigte

 

 Achtung Einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenblatt

  • Anlage Selbsteinschätzung

  • Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)

  • Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

 

Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-24 herunterladen:

Bitte schauen Sie sich die Aufrufunterlagen genau an, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. 

 

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gern telefonisch (034362 379900) oder per E-Mail (post@zweistromland-ostelbien.de) an das Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien wenden.