Umgesetzte Vorhaben Regionalbudget
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) stellt den sächsischen LEADER-Gebieten Fördermittel für Kleinprojekte im Rahmen des sogenannten Regionalbudgets zur Verfügung. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (RL LE/2014) des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Die Fördermittel stammen aus dem Fonds für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).
Anträge können nach einem entsprechenden Förderaufruf beim Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien eingereicht werden. Als Kleinprojekte gelten Vorhaben,
deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000,00 € brutto nicht überschreiten,
die innerhalb des Jahres umgesetzt werden, in dem das Regionalbudget zur Verfügung steht,
die in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner liegen.
Für jedes Regionalbudget legt das zuständige Entscheidungsgremium fest:
wer antragsberechtigt ist,
die Fördersätze,
die maximale Förderhöhe,
das jeweilige Handlungsfeld bzw. die Maßnahme.
Die eingereichten Anträge werden zu einem im Förderaufruf genannten Termin durch das Entscheidungsgremium bewertet und ausgewählt.
Folgende Auswahlentscheidungen werden ausgewählt:
Das Vorhaben wird zur Förderung aus dem Budget ausgewählt.
Dann schließen Sie mit der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien einen privatrechtlichen Vertrag ab, der die rechtliche Grundlage der Förderung beinhaltet. Das beschriebene Kleinprojekte muss bis zu dem im Aufruf und im Vertrag genannten Abrechnungstermin umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch die Abrechnung u.a. aus Sachbericht, Fotodokumentation und Rechnungen.
Das Vorhaben wird nicht befürwortet wegen nicht bestandener Kohärenzprüfung.
Es können beispielsweise Unterlagen fehlen, es gab Unstimmigkeiten/Unklarheiten oder der Mehrwert konnte nicht nachgewiesen werden. Um dies zu verhindern, bitten wir Sie, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren.
Das Vorhaben wird nicht ausgewählt wegen mangelndem Budget.
Es gibt Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme überzeichnet wird. Dann können nicht alle Kleinprojekte gefördert werden.
2025
Im Jahr 2025 hat die LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien erneut das Regionalbudget für die Region ausgeschrieben. Den beteiligten Kommunen standen hierfür Fördermittel in Höhe von insgesamt 165.000,00 € zur Verfügung.
Der Aufruf zur Antragstellung wurde am 15.01.2025 veröffentlicht, um eine bestmögliche Ausschöpfung des Budgets zu gewährleisten. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wurden 22 Kleinprojekte durch das Entscheidungsgremium der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien zur Förderung ausgewählt.
2024
Im Jahr 2024 hat die LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien erneut das Regionalbudget für die Region ausgeschrieben. Insgesamt standen den Kommunen Fördermittel in Höhe von 145.000,00 € zur Verfügung. Um das Budget optimal auszuschöpfen, wurde der Aufruf zur Antragstellung am 23. April 2024 gestartet. Letztlich wurden 14 Kleinprojekte durch das Entscheidungsgremium der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien zur Förderung ausgewählt.