Aktuelle Aufrufe

4. Aufrufkomplex LEADER
Beginn der Aufrufe: 16.10.2026
Einreichfrist: 13.11.2026
Qualifizierungsfrist: 27.11.2026
regionales Entscheidungsgremium: 26.01.2027
Einreichfrist bei der Bewilligungsbehörde: 28.02.2027
Was wird aufgerufen?
Der vierte Aufrufkomplex beinhaltet die folgenden Handlungsfelder der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 in der Fassung der 4. Änderung vom 24.06.2025:

Aufruf 2026-25 - Private Begünstigte
Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit
Regionales Entwicklungsziel: 1.1 (Priorität 1)
Regionale Wertschöpfung steigern, mit den Partnern Fachkräftepotenziale erschließen, überbetriebliche Zusammenarbeit fördern, Gründungen und Nachfolge unterstützen
Maßnahmenschwerpunkt: 1.1a
Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Wertschöpfung in allen Wirtschaftszweigen, Ausbau und Neuknüpfen von Wertschöpfungsketten
Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke inkl. Außenanlagen
Unterstützung von überbetrieblichen Fachkräftefindungs- und -bindungsmaßnahmen
inner- und überbetriebliche Digitalisierungsmaßnahmen
Erzeugung und Vermarktung neuartiger Produkte
Ausbau und Flexibilisierung von regionalen Vertriebsstrukturen
Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
Investitionen in Maschinen und Anlagen
bedarfsgerechter innerbetrieblicher Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen
Maßnahmen zur Verbesserung der infrastrukturellen Anbindung von Unternehmen (z. B. Zuwegungen)
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 50.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen zugunsten eines Kleinst- oder Kleinunternehmens.
Für investive Maßnahmen gelten folgende Voraussetzungen:
Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023
Bauliche Maßnahmen an Gebäuden stehen im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung und/oder Modernisierung eines wirtschaftlich genutzten Gebäudes
Grunderwerb wird nicht ausgewählt.
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt, sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-25 Wirtschaft und Arbeit - Private Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-25 herunterladen:

Aufruf 2026-26 - Private Begünstigte
Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
Regionales Entwicklungsziel: 2.1 (Priorität 1)
Zukunftsfähige, klimaschonende, generationen- und demografiefeste Nahversorgungs-, Gesundheits- und Mobilitätsinfrastruktur schaffen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1a
Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1b
Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1c
Verbesserung der Alltagsmobilität
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1d
Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Regionales Entwicklungsziel: 2.2 (Priorität 2)
Integration, Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement unterstützen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.2a
Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Regionales Entwicklungsziel: 2.3 (Priorität 2)
Kulturelle Vielfalt und Traditionen erhalten und pflegen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.3a
Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 2.1a
Anpassung von Einrichtungen für multifunktionale, dezentrale bzw. mobile Nahversorgung
Unterstützung digitaler Formate zur Nahversorgung
Umnutzung zur Nahversorgungseinrichtung
Maßnahmenschwerpunkt 2.1b:
Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen
Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen
Maßnahmen der E-Health
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention
Maßnahmenschwerpunkt 2.1c:
bedarfsgerechte Aufwertung von Umstiegs- und Knotenpunkten zur
multimodalen NutzungUnterstützung der bedarfsgerechten Entwicklung des straßen- und
schienengebundenen ÖPNV im ländlichen RaumAusbau/Neubau/Lückenschluss von Fuß- und Radwegen für den Alltagsverkehr
ländlicher Wegebau im Außenbereich bei multifunktionaler öffentlicher Nutzung
Förderung flexibler, alternativer Mobilitäts-/Bedienformen
Maßnahmenschwerpunkt 2.1d:
Sanierung von Verwaltungsgebäuden
Dorfumbauplanung
Errichtung von Spielplätzen
Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen
generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes
Entwicklung von erneuerbaren Energiesystemen
Digitalisierungsmaßnahmen an der Schnittstelle Verwaltung-Bürger
Maßnahmenschwerpunkt 2.2a:
bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen und deren Ausstattung
bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Maßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen und Alltagsbegleitern
Jugendhilfeangebote, Unterstützung von Kinder- und Jugendinitiativen
Freiwilligendienst für Altenbetreuung
Teamtrainingsangebote für Vereine und Engagementgruppen
Integration/Inklusion von Randgruppen, Minderheiten und Menschen mit
besonderen BedarfenAufbau und Stärkung von Bürgerbeteiligung
Maßnahmenschwerpunkt 2.3a:
Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Erhöhung der Vielfalt des kulturellen Lebens im ländlichen Raum
Erhalt alter Handwerkstechniken
altersgruppengerechte Qualifizierung von Kulturangeboten
Sanierung von (Klein-)Denkmälern
Digitale Maßnahmen zur Sicherung des Kulturerbes
Erhalt von kirchlichen Gebäuden
Erhalt materiellen und immateriellen Kulturerbes
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 100.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht-investive
Maßnahmen.
Bei investiven Maßnahmen liegt Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B
Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023 vor (gilt nur bei Maßnahmen an
Grundstücken und baulichen Anlagen).
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten
oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des
Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt; sofern keine
Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1a gilt:
Bauliche Maßnahmen an Gebäuden, welche nicht im Zusammenhang mit einer
Um- oder Wiedernutzung stehen, werden nicht gefördert.Grundversorgungseinrichtungen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche werden
nicht gefördert.Grunderwerb und Neubauten werden nicht unterstützt (ausgenommen sind
kleinere Anbauten).
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1b gilt:
Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig z.B. zur Herstellung der
Barrierefreiheit.Hausärztliche Praxen werden generell mit 90 % gefördert.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1c gilt:
Grunderwerb ist nicht förderfähig.
Gemäß Buchstabe v) der Anlage 3 zur FRL LEADER/2023 sind Investitionen in
technische Basis-Straßenverkehrs-infrastruktur in Form von Gemeinde-, Kreis-,
Landes- oder Bundesstraßen in der Regel nicht förderfähig.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1d gilt:
Breitband- und Funknetzausbau werden nicht ausgewählt.
Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Energie als isolierte Vorhaben
werden nicht ausgewählt. Sie sind zulässig im Zuge von Maßnahmen an
Gebäuden z.B. bei Um- und Wiedernutzungen, Anbauten etc.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.2a gilt:
Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig (z.B. Herstellung der
Barrierefreiheit)Grunderwerb wird nicht ausgewählt
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.3a gilt:
Grunderwerb wird nicht ausgewählt
Maßnahmen an Bauwerken werden nur gefördert, wenn Denkmalschutz oder
ein kulturhistorisches Interesse bestehen oder es sich um ein erhaltenswertes
Gesamtensemble handelt.Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden werden nur gefördert, wenn sie zu mehr
als der Ausübung religiöser Zwecke dienen (z.B. Kultur wie öffentliche
Ausstellungen, soziale Aktivitäten als öffentliche Veranstaltungen etc.)
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-26 Grundversorgung und Lebensqualität - Private Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-20 herunterladen:

Aufruf 2026-27 - Öffentliche Begünstigte
Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
Regionales Entwicklungsziel: 2.1 (Priorität 1)
Zukunftsfähige, klimaschonende, generationen- und demografiefeste Nahversorgungs-, Gesundheits- und Mobilitätsinfrastruktur schaffen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1a
Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1b
Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1c
Verbesserung der Alltagsmobilität
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1d
Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Regionales Entwicklungsziel: 2.2 (Priorität 2)
Integration, Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement unterstützen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.2a
Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Regionales Entwicklungsziel: 2.3 (Priorität 2)
Kulturelle Vielfalt und Traditionen erhalten und pflegen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.3a
Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 2.1a: Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs
Anpassung von Einrichtungen für multifunktionale, dezentrale bzw. mobile Nahversorgung
Unterstütung digitaler Formate zur Nahversorgung
Umnutzung zur Nahversorgungseinrichtung
Maßnahmenschwerpunkt 2.1b: Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung
Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen
Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen
Maßnahmen der E-Health
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention
Maßnahmenschwerpunkt 2.1c: Verbesserung der Alltagsmobilität
bedarfsgerechte Aufwertung von Umstiegs- und Knotenpunkten zur multimodalen Nutzung
Unterstützung der bedarfsgerechten Entwicklung des straßen- und schienengebundenen ÖPNV im ländlichen Raum
Ausbau/Neubau/Lückenschluss von Fuß- und Radwegen für den Alltagsverkehr
ländlicher Wegebau im Außenbereich bei multifunktionaler öffentlicher Nutzung
Förderung flexibler, alternativer Mobilitäts-/Bedienformen
Maßnahmenschwerpunkt 2.1d: Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Sanierung von Verwaltungsgebäuden
Dorfumbauplanung
Errichtung von Spielplätzen
Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen
generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes
Entwicklung von erneuerbaren Energiesystemen
Digitalisierungsmaßnahmen an der Schnittstelle Verwaltung-Bürger
Maßnahmenschwerpunkt 2.2a: Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen und deren Ausstattung
bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Maßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlichen Tätigen und Alltagsbegleitern
Jugendhilfeangebote, Unterstützung von Kinder- und Jugendinitiativen
Freiwilligendienst für Altenbetreuung
Teamtrainingsangebote für Vereine und Engagementgruppen
Integration/Inklusion von Randgruppen, Minderheiten und Menschen mit besonderen Bedarfen
Aufbau und Stärkung von Bürgerbeteiligung
Maßnahmenschwerpunkt 2.3a: Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Erhöhung der Vielfalt des kulturellen Lebens im ländlichen Raum
Erhalt alter Handwerkstechniken
altersgruppengerechte Qualifizierung von Kulturangeboten
Sanierung von (Klein-)Denkmälern
Digitale Maßnahmen zur Sicherung des Kulturerbes
Erhalt von kirchlichen Gebäuden
Erhalt materiellen und immateriellen Kulturerbes
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 100.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht-investive Maßnahmen.
Bei investiven Maßnahmen liegt Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023 vor (gilt nur bei Maßnahmen an Grundstücken und baulichen Anlagen).
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt; sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1a gilt:
Bauliche Maßnahmen an Gebäuden, welche nicht im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung stehen, werden nicht gefördert.
Grundversorgungseinrichtungen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche werden nicht gefördert.
Grunderwerb und Neubauten werden nicht unterstützt (ausgenommen sind kleinere Anbauten).
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1b gilt:
Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig z.B. zur Herstellung der Barrierefreiheit.
Hausärztliche Praxen werden generell mit 90 % gefördert.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1c gilt:
Grunderwerb ist nicht förderfähig.
Gemäß Buchstabe v) der Anlage 3 zur FRL LEADER/2023 sind Investitionen in technische Basis-Straßenverkehrinfrastruktur in Form von Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen in der Regel nicht förderfähig.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1d gilt:
Breitband- und Funknetzausbau werden nicht ausgewählt.
Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Energie als isolierte Vorhaben werden nicht ausgewählt. Sie sind zulässig im Zuge von Maßnahmen an Gebäuden z.B. bei Um- und Wiedernutzungen, Anbauten etc.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.2a gilt:
Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig (z.B. Herstellung der Barrierefreiheit)
Grunderwerb wird nicht ausgewählt.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.3a gilt:
Grunderwerb wird nicht ausgewählt.
Maßnahmen an Bauwerken werden nur gefördert, wenn Denkmalschutz oder ein kulturhistorisches Interesse bestehen oder es sich um ein erhaltenswertes Gesamtensemble handelt.
Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden werden nur gefördert, wenn sie zu mehr als der Ausübung religiöser Zwecke dienen (z.B. Kultur wie öffentliche Ausstellungen, soziale Aktivitäten als öffentliche Veranstaltungen etc.)
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-21 Grundversorgung und Lebensqualität - Öffentliche Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-27 herunterladen:

Aufruf 2026-28 - Öffentliche Begünstigte
Handlungsfeld Bilden
Regionales Entwicklungsziel: 2.4 (Priorität 2)
Bildungsinfrastruktur bedarfsgerecht gestalten und lebenslanges Lernen fördern
Maßnahmenschwerpunkt: 2.4a
Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
Maßnahmenschwerpunkt: 2.4b
Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 2.4a
Erhalt oder Weiterentwicklung baulicher Infrastruktur von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Erhalt und Weiterentwicklung schulischer oder vorschulischer Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote
Erhalt und Weiterentwicklung von Sportstätten
Maßnahmenschwerpunkt 2.4b
Energieberatung
Beratungsangebot für barrierearmen Um- und Neubau
Entwicklung von digitalen Bildungsangeboten, Bildungs- und Informationsangebote zu digitalen Werkzeugen
Teamtrainingsangebote für Vereine
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Inhaltliche Zusammenarbeit mit anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, privaten Bildungsträgern und anderen Akteuren mit auch sporadischen Bildungsangeboten
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 140.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen:
Für investive Maßnahmen gelten folgende Voraussetzungen und Bestimmungen:
Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen werden nicht ausgewählt; sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
Grunderwerb wird nicht ausgewählt.
Neubauten sind in begründeten Fällen förderfähig (z. B. Herstellung der Barrierefreiheit)
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-28 Bilden - Öffentliche Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-28 herunterladen:

Aufruf 2026-29
Handlungsfeld Aquakultur und Fischerei
Regionales Entwicklungsziel: 4.1 (Priorität 1)
Durch Diversifizierung, innovative Dienstleistungen und Marketing neue Märkte erschließen
Maßnahmenschwerpunkt: 4.1a
Förderung und/oder Nutzung des sozialen und kulturellen Erbes der Region oder der Verbesserung der Lebensqualität der lokalen Gemeinschaft
Maßnahmenschwerpunkt: 4.1b
Diversifizierung traditioneller Tätigkeiten sowie Vernetzung und Erzielung von Synergieeffekten innerhalb der regionalen blauen Wirtschaft
Maßnahmenschwerpunkt: 4.1c
Innovationen und Entwicklung neuer Märkte, Technologien und Dienstleistungen
Regionales Entwicklungsziel: 4.2 (Priorität 2)
Umwelt- und klimagerechte Fischwirtschaft fördern
Innovationen und Entwicklung neuer Märkte, Technologien und Dienstleistungen
Maßnahmenschwerpunkt: 4.2a
Verbesserung der Umweltsituation der Fischwirtschafts- und Aquakulturgebiete
Regionales Entwicklungsziel: 4.3 (Priorität 2)
Durch Wissensaustausch, Information und Bildung die blaue Wirtschaft unterstützen
Maßnahmenschwerpunkt: 4.3a
Wissensaustausch, Sensibilisierung und Information
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 4.1a
Erhaltung und Förderung traditioneller Wirtschaftsformen der kulturellen Traditionen im ländlichen Raum
Steigerung der Attraktivität des Fischwirtschaftssektors für junge Menschen
Maßnahmenschwerpunkt 4.1b
Schaffung touristischer Infrastruktur und touristischer Informationsangebote
Schaffung gastronomischer Angebote, Inwertsetzung fischwirtschaftlicher Infrastruktur
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Maßnahmenschwerpunkt 4.1c
Förderung von Innovation auf allen Stufen der Versorgungskette für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, Machbarkeitsstudien, Pilotprojekte
Entwicklung neuer Verfahren und neuer Produkte
Ausbau von und Neuknüpfen regionaler Wertschöpfungsketten, Entwicklung neuer regionaler Vermarktungsideen und -kapazitäten
Maßnahmenschwerpunkt 4.2a
Renaturierung und ökologische Sanierung von Teichen, Fließ- und Stillgewässern
Maßnahmen zur Vorbereitung der fischwirtschaftlichen Nutzung von Gewässern
Maßnahmenschwerpunkt 4.2b
Energieeffiziente Verfahrenslösungen
Maßnahmenschwerpunkt 4.3a
Bildungs- und Informationsangebote zu Umwelt (Klimawandel, Biodiversität u.a.) und Energie
betriebswirtschaftliche Bildungs- und Informationsangebote
Schulungen zu Marketing, Wissenstransfer, themenbezogene Netzwerke Erhalt materiellen und immateriellen Kulturerbes
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 270.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht-investive Maßnahmen.
Bei investiven Maßnahmen liegt Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023 vor (gilt nur bei Maßnahmen an Grundstücken und baulichen Anlagen).
Bei Maßnahmenschwerpunkte 4.1a, 4.1b, 4.1c, 4.2a, 4.2b, 4.3a gilt:
Es gelten die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung.
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-29 Aquakultur und Fischerei
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-29 herunterladen:
Bitte schauen Sie sich die Aufrufunterlagen genau an, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gern telefonisch (034362 379900) oder per E-Mail (post@zweistromland-ostelbien.de) an das Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien wenden.