Aktuelle Aufrufe

3. Aufrufkomplex LEADER
Beginn der Aufrufe: 31.08.2026
Einreichfrist: 05.10.2026
Qualifizierungsfrist: 19.10.2026
regionales Entscheidungsgremium: 02.12.2026
Einreichfrist bei der Bewilligungsbehörde: 31.12.2026
Was wird aufgerufen?
Der dritte Aufrufkomplex beinhaltet die folgenden Handlungsfelder der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 in der Fassung der 4. Änderung vom 24.06.2025:

Aufruf 2026-18 - Private Begünstigte
Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit
Regionales Entwicklungsziel: 1.1 (Priorität 1)
Regionale Wertschöpfung steigern, mit den Partnern Fachkräftepotenziale erschließen, überbetriebliche Zusammenarbeit fördern, Gründungen und Nachfolge unterstützen
Maßnahmenschwerpunkt: 1.1a
Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Wertschöpfung in allen Wirtschaftszweigen, Ausbau und Neuknüpfen von Wertschöpfungsketten
Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke inkl. Außenanlagen
Unterstützung von überbetrieblichen Fachkräftefindungs- und -bindungsmaßnahmen
inner- und überbetriebliche Digitalisierungsmaßnahmen
Erzeugung und Vermarktung neuartiger Produkte
Ausbau und Flexibilisierung von regionalen Vertriebsstrukturen
Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
Investitionen in Maschinen und Anlagen
bedarfsgerechter innerbetrieblicher Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen
Maßnahmen zur Verbesserung der infrastrukturellen Anbindung von Unternehmen (z. B. Zuwegungen)
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 100.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen zugunsten eines Kleinst- oder Kleinunternehmens.
Für investive Maßnahmen gelten folgende Voraussetzungen:
Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023
Bauliche Maßnahmen an Gebäuden stehen im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung und/oder Modernisierung eines wirtschaftlich genutzten Gebäudes
Grunderwerb wird nicht ausgewählt.
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt, sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-18 Wirtschaft und Arbeit - Private Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-18 herunterladen:

Aufruf 2026-19 - Private Begünstigte
Handlungsfeld Tourismus und Naherholung
Regionales Entwicklungsziel: 1.2. (Priorität 3)
Das sächsische Zweistromland-Ostelbien als vielfältige Kurzreise- und Naherholungsregion mit Qualität profilieren
Maßnahmenschwerpunkt: 1.2a
Entwicklung landtouristischer Angebote
Maßnahmenschwerpunkt: 1.2b
Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 1.2a
Errichtung und barrierefreier Ausbau öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur
Maßnahmen an Rad- und Wanderwegen
Schaffung von Rast- und Parkplätzen am touristischen Wegenetz
Zertifizierung touristischer Wege
Investitionen zur Schaffung und/oder Betriebssicherung gastronomischer Einrichtungen
Erlebnisorientierte Aufwertung von Parks und Gärten
Leit- und Informationssysteme zur Besucherlenkung
Investitionen in digitale Werkzeuge
Installation von Landschaftskunst
Maßnahmenschwerpunkt 1.2b
Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Beherbergungszwecken
Neuschaffung und Erweiterung von erlebnisorientierten Übernachtungsmöglichkeiten
Investitionen in digitale Werkzeuge des Beherbergungssektors
Modernisierung von Campingplätzen
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 100.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen:
Nicht ausgewählt werden:
Grunderwerb
Großanlagen wie Go-Kart-Bahnen, Kletter- und Skihallen etc. sowie Erlebnisbäder
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt; sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 1.2a:
Neubauten (ausgenommen sind kleinere Anbauten)
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-19 Tourismus und Naherholung - Private Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-19 herunterladen:

Aufruf 2026-20 - Private Begünstigte
Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
Regionales Entwicklungsziel: 2.1 (Priorität 1)
Zukunftsfähige, klimaschonende, generationen- und demografiefeste Nahversorgungs-, Gesundheits- und Mobilitätsinfrastruktur schaffen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1a
Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1b
Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1c
Verbesserung der Alltagsmobilität
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1d
Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Regionales Entwicklungsziel: 2.2 (Priorität 2)
Integration, Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement unterstützen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.2a
Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Regionales Entwicklungsziel: 2.3 (Priorität 2)
Kulturelle Vielfalt und Traditionen erhalten und pflegen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.3a
Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 2.1a
Anpassung von Einrichtungen für multifunktionale, dezentrale bzw. mobile Nahversorgung
Unterstützung digitaler Formate zur Nahversorgung
Umnutzung zur Nahversorgungseinrichtung
Maßnahmenschwerpunkt 2.1b:
Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen
Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen
Maßnahmen der E-Health
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention
Maßnahmenschwerpunkt 2.1c:
bedarfsgerechte Aufwertung von Umstiegs- und Knotenpunkten zur
multimodalen NutzungUnterstützung der bedarfsgerechten Entwicklung des straßen- und
schienengebundenen ÖPNV im ländlichen RaumAusbau/Neubau/Lückenschluss von Fuß- und Radwegen für den Alltagsverkehr
ländlicher Wegebau im Außenbereich bei multifunktionaler öffentlicher Nutzung
Förderung flexibler, alternativer Mobilitäts-/Bedienformen
Maßnahmenschwerpunkt 2.1d:
Sanierung von Verwaltungsgebäuden
Dorfumbauplanung
Errichtung von Spielplätzen
Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen
generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes
Entwicklung von erneuerbaren Energiesystemen
Digitalisierungsmaßnahmen an der Schnittstelle Verwaltung-Bürger
Maßnahmenschwerpunkt 2.2a:
bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen und deren Ausstattung
bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Maßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen und Alltagsbegleitern
Jugendhilfeangebote, Unterstützung von Kinder- und Jugendinitiativen
Freiwilligendienst für Altenbetreuung
Teamtrainingsangebote für Vereine und Engagementgruppen
Integration/Inklusion von Randgruppen, Minderheiten und Menschen mit
besonderen BedarfenAufbau und Stärkung von Bürgerbeteiligung
Maßnahmenschwerpunkt 2.3a:
Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Erhöhung der Vielfalt des kulturellen Lebens im ländlichen Raum
Erhalt alter Handwerkstechniken
altersgruppengerechte Qualifizierung von Kulturangeboten
Sanierung von (Klein-)Denkmälern
Digitale Maßnahmen zur Sicherung des Kulturerbes
Erhalt von kirchlichen Gebäuden
Erhalt materiellen und immateriellen Kulturerbes
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 30.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht-investive
Maßnahmen.
Bei investiven Maßnahmen liegt Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B
Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023 vor (gilt nur bei Maßnahmen an
Grundstücken und baulichen Anlagen).
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten
oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des
Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt; sofern keine
Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1a gilt:
Bauliche Maßnahmen an Gebäuden, welche nicht im Zusammenhang mit einer
Um- oder Wiedernutzung stehen, werden nicht gefördert.Grundversorgungseinrichtungen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche werden
nicht gefördert.Grunderwerb und Neubauten werden nicht unterstützt (ausgenommen sind
kleinere Anbauten).
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1b gilt:
Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig z.B. zur Herstellung der
Barrierefreiheit.Hausärztliche Praxen werden generell mit 90 % gefördert.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1c gilt:
Grunderwerb ist nicht förderfähig.
Gemäß Buchstabe v) der Anlage 3 zur FRL LEADER/2023 sind Investitionen in
technische Basis-Straßenverkehrs-infrastruktur in Form von Gemeinde-, Kreis-,
Landes- oder Bundesstraßen in der Regel nicht förderfähig.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1d gilt:
Breitband- und Funknetzausbau werden nicht ausgewählt.
Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Energie als isolierte Vorhaben
werden nicht ausgewählt. Sie sind zulässig im Zuge von Maßnahmen an
Gebäuden z.B. bei Um- und Wiedernutzungen, Anbauten etc.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.2a gilt:
Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig (z.B. Herstellung der
Barrierefreiheit)Grunderwerb wird nicht ausgewählt
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.3a gilt:
Grunderwerb wird nicht ausgewählt
Maßnahmen an Bauwerken werden nur gefördert, wenn Denkmalschutz oder
ein kulturhistorisches Interesse bestehen oder es sich um ein erhaltenswertes
Gesamtensemble handelt.Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden werden nur gefördert, wenn sie zu mehr
als der Ausübung religiöser Zwecke dienen (z.B. Kultur wie öffentliche
Ausstellungen, soziale Aktivitäten als öffentliche Veranstaltungen etc.)
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-20 Grundversorgung und Lebensqualität - Private Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-20 herunterladen:

Aufruf 2026-21 - Öffentliche Begünstigte
Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
Regionales Entwicklungsziel: 2.1 (Priorität 1)
Zukunftsfähige, klimaschonende, generationen- und demografiefeste Nahversorgungs-, Gesundheits- und Mobilitätsinfrastruktur schaffen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1a
Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1b
Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1c
Verbesserung der Alltagsmobilität
Maßnahmenschwerpunkt: 2.1d
Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Regionales Entwicklungsziel: 2.2 (Priorität 2)
Integration, Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement unterstützen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.2a
Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Regionales Entwicklungsziel: 2.3 (Priorität 2)
Kulturelle Vielfalt und Traditionen erhalten und pflegen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.3a
Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 2.1a: Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs
Anpassung von Einrichtungen für multifunktionale, dezentrale bzw. mobile Nahversorgung
Unterstütung digitaler Formate zur Nahversorgung
Umnutzung zur Nahversorgungseinrichtung
Maßnahmenschwerpunkt 2.1b: Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung
Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen
Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen
Maßnahmen der E-Health
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention
Maßnahmenschwerpunkt 2.1c: Verbesserung der Alltagsmobilität
bedarfsgerechte Aufwertung von Umstiegs- und Knotenpunkten zur multimodalen Nutzung
Unterstützung der bedarfsgerechten Entwicklung des straßen- und schienengebundenen ÖPNV im ländlichen Raum
Ausbau/Neubau/Lückenschluss von Fuß- und Radwegen für den Alltagsverkehr
ländlicher Wegebau im Außenbereich bei multifunktionaler öffentlicher Nutzung
Förderung flexibler, alternativer Mobilitäts-/Bedienformen
Maßnahmenschwerpunkt 2.1d: Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Sanierung von Verwaltungsgebäuden
Dorfumbauplanung
Errichtung von Spielplätzen
Ausbau mit leistungsfähigen Kommunikationssystemen
generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes
Entwicklung von erneuerbaren Energiesystemen
Digitalisierungsmaßnahmen an der Schnittstelle Verwaltung-Bürger
Maßnahmenschwerpunkt 2.2a: Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen und deren Ausstattung
bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Maßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlichen Tätigen und Alltagsbegleitern
Jugendhilfeangebote, Unterstützung von Kinder- und Jugendinitiativen
Freiwilligendienst für Altenbetreuung
Teamtrainingsangebote für Vereine und Engagementgruppen
Integration/Inklusion von Randgruppen, Minderheiten und Menschen mit besonderen Bedarfen
Aufbau und Stärkung von Bürgerbeteiligung
Maßnahmenschwerpunkt 2.3a: Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Erhöhung der Vielfalt des kulturellen Lebens im ländlichen Raum
Erhalt alter Handwerkstechniken
altersgruppengerechte Qualifizierung von Kulturangeboten
Sanierung von (Klein-)Denkmälern
Digitale Maßnahmen zur Sicherung des Kulturerbes
Erhalt von kirchlichen Gebäuden
Erhalt materiellen und immateriellen Kulturerbes
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 570.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht-investive Maßnahmen.
Bei investiven Maßnahmen liegt Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023 vor (gilt nur bei Maßnahmen an Grundstücken und baulichen Anlagen).
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt; sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1a gilt:
Bauliche Maßnahmen an Gebäuden, welche nicht im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung stehen, werden nicht gefördert.
Grundversorgungseinrichtungen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche werden nicht gefördert.
Grunderwerb und Neubauten werden nicht unterstützt (ausgenommen sind kleinere Anbauten).
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1b gilt:
Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig z.B. zur Herstellung der Barrierefreiheit.
Hausärztliche Praxen werden generell mit 90 % gefördert.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1c gilt:
Grunderwerb ist nicht förderfähig.
Gemäß Buchstabe v) der Anlage 3 zur FRL LEADER/2023 sind Investitionen in technische Basis-Straßenverkehrinfrastruktur in Form von Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen in der Regel nicht förderfähig.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.1d gilt:
Breitband- und Funknetzausbau werden nicht ausgewählt.
Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Energie als isolierte Vorhaben werden nicht ausgewählt. Sie sind zulässig im Zuge von Maßnahmen an Gebäuden z.B. bei Um- und Wiedernutzungen, Anbauten etc.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.2a gilt:
Neubau ist in begründeten Einzelfällen förderfähig (z.B. Herstellung der Barrierefreiheit)
Grunderwerb wird nicht ausgewählt.
Bei Maßnahmenschwerpunkt 2.3a gilt:
Grunderwerb wird nicht ausgewählt.
Maßnahmen an Bauwerken werden nur gefördert, wenn Denkmalschutz oder ein kulturhistorisches Interesse bestehen oder es sich um ein erhaltenswertes Gesamtensemble handelt.
Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden werden nur gefördert, wenn sie zu mehr als der Ausübung religiöser Zwecke dienen (z.B. Kultur wie öffentliche Ausstellungen, soziale Aktivitäten als öffentliche Veranstaltungen etc.)
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-21 Grundversorgung und Lebensqualität - Öffentliche Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-21 herunterladen:

Aufruf 2026-22 - Öffentliche Begünstigte
Handlungsfeld Bilden
Regionales Entwicklungsziel: 2.4 (Priorität 2)
Bildungsinfrastruktur bedarfsgerecht gestalten und lebenslanges Lernen fördern
Maßnahmenschwerpunkt: 2.4a
Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
Maßnahmenschwerpunkt: 2.4b
Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 2.4a
Erhalt oder Weiterentwicklung baulicher Infrastruktur von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Erhalt und Weiterentwicklung schulischer oder vorschulischer Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote
Erhalt und Weiterentwicklung von Sportstätten
Maßnahmenschwerpunkt 2.4b
Energieberatung
Beratungsangebot für barrierearmen Um- und Neubau
Entwicklung von digitalen Bildungsangeboten, Bildungs- und Informationsangebote zu digitalen Werkzeugen
Teamtrainingsangebote für Vereine
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Inhaltliche Zusammenarbeit mit anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, privaten Bildungsträgern und anderen Akteuren mit auch sporadischen Bildungsangeboten
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 55.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen:
Für investive Maßnahmen gelten folgende Voraussetzungen und Bestimmungen:
Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen werden nicht ausgewählt; sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
Grunderwerb wird nicht ausgewählt.
Neubauten sind in begründeten Fällen förderfähig (z. B. Herstellung der Barrierefreiheit)
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-22 Bilden - Öffentliche Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-13 herunterladen:

Aufruf 2026-23 - Private Begünstigte
Handlungsfeld Wohnen
Regionales Entwicklungsziel: 2.5 (Priorität 1)
Leerstand managen, Baukultur pflegen, Ansiedlungen fördern und Bleibebereitschaft erhöhen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.5a
Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 2.5a
Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz eigengenutzt
Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für das altersgerechte Wohnen, für Mehrgenerationenwohnen u.a. besondere Wohnformen, auch in Kombination mit Hauptwohnsitz
Leerstandsmanagement
objekt- und standortbezogene Machbarkeitsstudien, Bedarfs- und Potenzialanalysen
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 100.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen:
Für investive Maßnahmen gelten folgende Fördervoraussetzungen:
Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023
Bauliche Maßnahmen an Gebäuden stehen im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung
Mindestens 50 % der konstruktiven Außenhülle des Gebäudes bleiben bei der Baumaßnahme erhalten und es erfolgt keine wesentliche Änderung der Kubatur.
Bei Um- oder Wiedernutzungen wird die Gestaltung der Außenanlagen mit gefördert, soweit letztere einen Beitrag zur Siedlungsökologie leisten (Schaffung von Grün- und Kühlflächen, Beitrag zur innerörtlichen Biodiversität). Ausgenommen hiervon sind Vorhaben, bei denen die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Grundlage von Einheitskosten für Gebäude erfolgt.
Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes liegen, werden nicht ausgewählt; sofern keine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorliegt.
Gefördert wird die Schaffung von Wohnungen oder Einfamilienhäusern, die durch den Antragsteller und zugehörige Personen genutzt werden.
Nicht gefördert werden bei investiven Maßnahmen:
Grunderwerb
Nach 1960 errichtete Gebäude
Die Schaffung von Mietwohnungen wird nicht gefördert.
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-23 Wohnen - Private Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-23 herunterladen:

Aufruf 2026-24 - Öffentliche Begünstigte
Handlungsfeld Natur und Umwelt
Regionales Entwicklungsziel: 3.1. (Priorität 2)
Natürliche Potenziale von Wasser, Wald und Kulturlandschaft arten- und klimaschützend durch kooperatives und themenübergreifendes Handeln in Wert setzen
Maßnahmenschwerpunkt: 3.1a
Gewässergestaltung und -sanierung sowie Renaturierung einschließlich Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser und Errosionsschutz
Maßnahmenschwerpunkt: 3.1b
Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsieglung und Renaturierung
Maßnahmenschwerpunkt: 3.1c
Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche
Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 3.1a
Maßnahmen zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens
Konzepte und Maßnahmen zur Hochwasservorsorge
Renaturierung und ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern
Rückbau zu Zwecken der Renaturierung
Maßnahmenschwerpunkt 3.1b
Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen, Flächenentsieglung und Renaturierung öffentlicher nicht bedarfsgerechter Infrastruktur in Ortslagen
Entwicklung von Erosionsschutzvorhaben
Maßnahmenschwerpunkt 3.1c
Bauliche Anlage und Pflanzungen zur Erhaltung und Entwicklung linienhafter Landschaftselemente
Maßnahmen zum Schutz und zur Vernetzung vorhandener Biotope und Arten
Pflege und Wiederherstellung prägender Elemente der Kulturlandschaft
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 120.000,00 €
Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 4. Änderung
Fördervoraussetzungen und - bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen.
Es liegt bei investiven Maßnahmen Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß FRL LEADER/2023 Abs. 1.5.b) vor (gilt nur bei Maßnahmen an Grundstücken und baulichen Anlagen).
Grunderwerb ist nicht förderfähig außer Vorhaben nach 3.1.a
Bei Renaturierung wird die Begrünung mit unterstützt. Dabei sind Aspekte der Siedlungsökologie und des Klimawandels zu berücksichtigen.
Unterstützt werden ausschließlich Pflanzungen von heimischen Arten oder solchen mit besonderer Hitze und/oder Trockenheitsresistenz.
Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2026-24 Natur und Umwelt - Öffentliche Begünstigte
Einzureichende Unterlagen:
Vorhabenblatt
Anlage Selbsteinschätzung
Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt (6. Notwendige Unterlagen und Erklärungen)
Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude
Nachfolgend können Sie die Dokumente zum Aufruf 2026-24 herunterladen:
Bitte schauen Sie sich die Aufrufunterlagen genau an, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gern telefonisch (034362 379900) oder per E-Mail (post@zweistromland-ostelbien.de) an das Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien wenden.




