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Förderung

Fördermittel zu beantragen ist vergleichbar mit einem Bewerbungsverfahren bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz. Ziel muss sein, das Vorhaben bestmöglich darzustellen, wobei als Rahmenbedingungen hier die Richtlinie LEADER und die Vorgaben der Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Sächsisches Zweistromland-Ostelbien zu beachten sind.

 

Vorweg auf dem Weg zur LEADER-Förderung:

  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.

  • Die Beratung beim Regionalmanagement, Einreichung, Bearbeitung, Bewertung bis zur Auswahl der Vorhaben ist kostenfrei.

  • Die Lokale Aktionsgruppe prüft nur die Förderwürdigkeit – die Förderfähigkeit also die detaillierte Überprüfung der Einhaltung der Förderkriterien führt die zuständige Bewilligungsbehörde durch.

Hier die Grafik "Weg zur Förderung" zum Downloaden

Weg zur Förderung

Kostenfreie Beratung

Aufruf von Handlungsfeldern/Maßnahmenschwerpunkte

Einreichung der Unterlagen

Auswahlverfahren

Einreichung des Fördermittelantrages

Bewilligung

Umsetzung

Abrechnung der Fördermittel