Förderung
Fördermittel zu beantragen ist vergleichbar mit einem Bewerbungsverfahren bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz. Ziel muss sein, das Vorhaben bestmöglich darzustellen, wobei als Rahmenbedingungen hier die Richtlinie LEADER und die Vorgaben der Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Sächsisches Zweistromland-Ostelbien zu beachten sind.
Vorweg auf dem Weg zur LEADER-Förderung:
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
Die Beratung beim Regionalmanagement, Einreichung, Bearbeitung, Bewertung bis zur Auswahl der Vorhaben ist kostenfrei.
Die Lokale Aktionsgruppe prüft nur die Förderwürdigkeit – die Förderfähigkeit also die detaillierte Überprüfung der Einhaltung der Förderkriterien führt die zuständige Bewilligungsbehörde durch.
Kostenfreie Beratung
Aufruf von Handlungsfeldern/Maßnahmenschwerpunkte
Einreichung der Unterlagen
Auswahlverfahren
Einreichung des Fördermittelantrages
Bewilligung
Umsetzung
Abrechnung der Fördermittel





