Aufrufe des LEADER-Gebietes Sächsisches Zweistromland-Ostelbien

Zu den aktuellen Aufrufen gelangen Sie hier.

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien in Mügeln OT Kemmlitz unter der Telefonnummer 034362 – 379900 oder per E-Mail unter post@zweistromland-ostelbien.de.

Hinweis zur Finanzierung

Die Förderung über die Richtlinie LEADER erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss durch Abrechnung der bezahlten Rechnungen nach Abschluss der Maßnahme gegenüber der Bewilligungsbehörde (Landratsamt). Das bedeutet, dass Ihre Finanzierung den gesamten Investitionsbetrag abdecken muss! Zwischenabrechnungen mit der Bewilligungsbehörde sind nicht möglich.

Die Bewertungsmatrixmit den Vorhabenauswahlkriterien gilt für jeden Aufruf und steht Ihnen hier als Download bereit:

Die Antragstellung für Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum wird durch themenbezogene Projektaufrufe gestartet. Die Einreichung von Projekten ist nur während der Laufzeit von Aufrufen möglich.

Einzelne Schritte für Projektträger:

  1. Einreichung der vollständigen Unterlagen bis zur genannten Frist beim Regionalmanagement
  2. Auswahl der Projekte durch das regionale Entscheidungsgremium (rEG)
  3. Einreichung des Antrages auf Förderung beim zuständigen Landratsamt (LRA) bis zur genannten Frist, wenn Ihr Projekt durch das rEG ausgewählt wird
  4. Abwarten des Förderbescheides oder Beginn auf eigenes Risiko nach Antragseinreichung beim LRA