Aufrufe des LEADER-Gebietes Sächsisches Zweistromland-Ostelbien
Die LES für die Förderperiode 2023-2027 wurde am 01.März 2023 durch das SMUL genehmigt.
Ansprechpartner
Bei Fragen wenden Sie sich an Johannes Rudolph und Sasho Mladenovski in Kemmlitz (Mügeln) unter der Telefonnummer 034362-379900 sowie Holger Reinboth in Beilrode unter 03421-718290. Sie können auch eine E-Mail senden unter post@zweistromland-ostelbien.de.
Hinweis zur Finanzierung
Die Förderung über die Richtlinie LEADER erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss durch Abrechnung der bezahlten Rechnungen nach Abschluss der Maßnahme gegenüber der Bewilligungsbehörde (Landratsamt). Das bedeutet, dass Ihre Finanzierung den gesamten Investitionsbetrag abdecken muss! Zwischenabrechnungen mit der Bewilligungsbehörde sind nicht möglich.
Die Bewertungsmatrix mit den Vorhabenauswahlkriterien gilt für jeden Aufruf und steht Ihnen hier als Download bereit:
Die Antragstellung für Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum wird durch themenbezogene Projektaufrufe gestartet. Die Einreichung von Projekten ist nur während der Laufzeit von Aufrufen möglich.
Einzelne Schritte für Projektträger:
- Einreichung der vollständigen Unterlagen bis zur genannten Frist beim Regionalmanagement
- Auswahl der Projekte durch das regionale Entscheidungsgremium (rEG)
- Einreichung des Antrages auf Förderung beim zuständigen Landratsamt (LRA) bis zur genannten Frist, wenn Ihr Projekt durch das rEG ausgewählt wird
- Abwarten des Förderbescheides oder Beginn auf eigenes Risiko nach Antragseinreichung beim LRA