Regionalbudget

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) hat den sächsischen LEADER-Gebieten die Förderung von Kleinprojekten in Form des Regionalbudgets angeboten. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014). Die Fördermittel stammen aus dem Fonds für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Anträge können nach Aufruf beim Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien eingereicht werden. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000,00 € brutto nicht übersteigen und in dem Jahr, in welchem das Regionalbudget zur Verfügung steht, umgesetzt werden können. Zudem können nur Kleinprojekte gefördert werden, die in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner liegen.

Für jedes Regionalbudget werden der Antragsteller, Fördersätze, Förderhöchstsumme und Handlungsfeld/Maßnahme durch das Entscheidungsgremium festgelegt.

Die Anträge werden an einen im Aufruf bekannt gegebenen Termin durch das Entscheidungsgremium bewertet und ausgewählt. Folgende Auswahlentscheidungen werden ausgewählt:

  • Das Vorhaben wird zur Förderung aus dem Budget ausgewählt.

Dann schließen Sie mit der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien einen privatrechtlichen Vertrag ab, der die rechtliche Grundlage der Förderung beinhaltet. Das beschriebene Kleinprojekte muss bis zu dem im Aufruf und im Vertrag genannten Abrechnungstermin umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch die Abrechnung u.a. aus Sachbericht, Fotodokumentation und Rechnungen.

  • Das Vorhaben wird nicht befürwortet wegen nicht bestandener Kohärenzprüfung.

Es können beispielsweise Unterlagen fehlen, es gab Unstimmigkeiten/Unklarheiten oder der Mehrwert konnte nicht nachgewiesen werden. Um dies zu verhindern, bitten wir Sie, uns bereits im Vorfeld uns zu kontaktieren.

  • Das Vorhaben wird nicht ausgewählt wegen mangelndem Budget.

Es gibt Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme überzeichnet wird. Dann können nicht alle Kleinprojekte gefördert werden.

2023

Auch für das Jahr 2023 hat die LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien beschlossen wieder das Regionalbudget in der Region aufzurufen. Fördermittel von 200.000,00 € standen den Kommunen zur Verfügung. Um das verfügbare Budget maximal auszulasten wurde ein Aufruf am 24.04.2023 gestartet. Insgesamt wurden 16 Kleinprojekte zur Förderung durch das Entscheidungsgremium der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien ausgewählt.

Hier finden Sie eine Auswahl an erfolgreich umgesetzten Regionalbudget-Vorhaben in der Förderperiode 2023

2022

Die LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien hat beschlossen, auch 2022 wieder das Regionalbudget aufzurufen. Daher wurde wieder ein Antrag beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) für das Regionalbudget aus dem Fonds für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gestellt. Es standen 150.000,00 € an Fördermitteln den Kommunen zur Verfügung. Am 16.05.2022 startete der Aufruf in der Region und insgesamt wurden 14 Kleinprojekte zur Förderung durch das Entscheidungsgremium der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien ausgewählt.

Hier finden Sie eine Auswahl an erfolgreich umgesetzten Regionalbudget-Vorhaben in der Förderperiode 2022

2021

Auch im Jahr 2021 hat die LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien beschlossen, das Regionalbudget anzubieten. Insgesamt standen den Kommunen 150.000,00 € Fördermittel zur Verfügung. Am 26.04.2021 startete die Region einen Aufruf. 16 Kleinprojekte wurden insgesamt zur Förderung durch das Entscheidungsgremium der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien ausgewählt.

Hier finden Sie eine Auswahl an erfolgreich umgesetzten Regionalbudget-Vorhaben in der Förderperiode 2021

2020

Das Entscheidungsgremium der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien entschied im Jahr 2020 die 150.000,00 € Fördermittel den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Um das verfügbare Budget maximal auszulasten, wurde ein Aufruf am 05.05.2020 gestartet. Insgesamt wurden 13 Kleinprojekte zur Förderung durch das Entscheidungsgremium der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien ausgewählt.

Hier finden Sie eine Auswahl an erfolgreich umgesetzten Regionalbudget-Vorhaben in der Förderperiode 2020