Regionalbudget 2020
Aufruf RB 2020-01
Beginn des Aufrufes: 05.05.2020
Ende des Aufrufes: 16.06.2020
rEG-Sitzung: 06.07.2020
Budget: 150.000,00 €
Antragsteller: Kommunen
Dokumente zum Download:
- Unterlagen zum Aufruf RB 2020-01 (302,01 KiB)
- Förderfähige Maßnahmen (285,74 KiB)
- Kohärenz- und Rankingkriterien zum Auswahlverfahren (237,94 KiB)
- Dokumentation ausgewählter Vorhaben Aufruf RB 2020-01 (121,32 KiB)
Aufgerufen sind folgende Maßnahmen gemäß GAK-Rahmenplan Förderbereich 1:
Maßnahme 2.0 Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
- Schaffung gemeindlicher Planungsgrundlagen
Maßnahme 4.0 Dorfentwicklung
- Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung – zu beachten sind die Eingrenzungen dieser Fördermaßnahme auf dem Hinweisblatt (Förderfähige Maßnahmen gemäß GAK)
Maßnahme 5.0 dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen
Maßnahme 9.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Gefördert werden können nur Projekte, die in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden
(www.smul.sachsen.de/foerderung/3662.htm).