Regionalbudget 2020

Aufruf RB 2020-01

Beginn des Aufrufes: 05.05.2020
Ende des Aufrufes: 16.06.2020
rEG-Sitzung: 06.07.2020
Budget: 150.000,00 €
Antragsteller: Kommunen

Aufgerufen sind folgende Maßnahmen gemäß GAK-Rahmenplan Förderbereich 1:

Maßnahme 2.0 Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden

  • Schaffung gemeindlicher Planungsgrundlagen

Maßnahme 4.0 Dorfentwicklung

  • Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung – zu beachten sind die Eingrenzungen dieser Fördermaßnahme auf dem Hinweisblatt (Förderfähige Maßnahmen gemäß GAK)

Maßnahme 5.0 dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

  • Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen

Maßnahme 9.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

  • Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Gefördert werden können nur Projekte, die in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden
(www.smul.sachsen.de/foerderung/3662.htm).